Die Familie von Scheidt genannt Weschpfennig
und ihre Beziehungen zum Siebengebirge

Vortrag des Joachim von Weschpfennig
anlässlich des Familientages in Haus Schlesien, Heisterbacherrott,
am 13.10.2001

Immer dann, wenn die Organisation eines Familientages ansteht - die letzten vier Male jährlich, heute erstmals nach zwei Jahren -, stellt sich für uns die Frage: Wo soll das Treffen stattfinden?

Der gegebene Ort für einen Familientag ist der Sitz der Familie oder die Heimat des Geschlechts, dort wo der Stammvater sich nachweisen lässt oder wo spätere Generationen lange gewohnt haben, vielleicht auch dort, wo ein Stammhaus oder ein Stammhof steht. - Dies haben wir in der Vergangenheit versucht zu berücksichtigen; so wollen wir es auch dieses Mal, bei unserem fünften Familientag, halten.

Wir haben uns heute hier im Siebengebirge getroffen. Mit diesem Namen, besonders mit dem des berühmten Drachenfelsens, dem "höchsten Berg Hollands", kann wohl jeder etwas anfangen, auch derjenige, der nicht gerade in der näheren Umgebung wohnt. Das Siebengebirge ist das älteste deutsche Naturschutzgebiet und besitzt seit 1971 das Europäische Diplom, eine Auszeichnung für Natur- und Landschaftsschutzgebiete von höchster Bedeutung.

Unsere Familie ist stets vor allem zu beiden Seiten der Sieg, die wie eine Lebensader verläuft, ansässig gewesen - auch heute noch - und hat hier umfangreiche Besitzungen gehabt. Es verwundert daher nicht, dass sich vielfältige Beziehungen auch bis ins Siebengebirge hinein ergaben.

1464 Oktober 1. stiften die Eheleute Johann v. Scheidt genannt Weschpfennig und seine Frau Guetgen (Jutta) für sich und ihre beiden Eltern eine Erbmemorie (eine Art Messstiftung, immerwährendes Jahrgedächtnis), welche stets am nächsten Donnerstag nach St. Bartholomäus mit aller Feierlichkeit begangen werden soll, im Kloster Seligenthal, indem sie die Hälfte ihrer Güter in dem Dorf Fußhollen im Kirchspiel Winterscheid, genannt "Deitzkaiser-Gut", überweisen.

Die Klosterkirche des ehemaligen Franziskaner-Minoriten-Klosters Seligenthal bei Siegburg ist die einzige deutsche und damit älteste Franziskanerkirche nördlich der Alpen, die 1231 noch in spätromanischen Formen errichtet wurde.

Am selben Tag dieser Stiftung, 1464, quittieren der erwähnte Johann v. Scheidt genannt Weschpfennig und Johann v. Ottenstein über 15 Gulden Manngeld aus dem Amt Löwenburg, die vorher ihr Schwiegervater Wigand v. Selbach gehabt. Dasselbe auch 1504 Februar 14.

Nach Wigands Tod entstand eine Fehde zwischen den beiden Schwägern und dem Grafen von Sayn. 1479 März 3. kam es zu einem Schiedsspruch und zur Sühne wegen Wigand v. Selbachs hinterlassenen Lehen. Johann v. Ottenstein und Johann v. Scheidt genannt Weschpfennig quittieren dem Grafen von Sayn über die Ablösung der ihrem Schwiegervater verpfändet gewesenen Höfe im Freusburger Land.
1488 wird Johann auch als gräflicher Lehensmann in Siegen erwähnt. 1476 ist er bereits Lehensmann zu Freusburg.

Löwenburg - das ist zunächst der Name einer der höchsten Erhebungen des Siebengebirges mit 455 m NN, der Hausberg Bad Honnefs, nach dem Großen Oelberg mit 460 m NN. Löwenburg ist aber auch der Name eines bergischen Amtes. Wegen seiner begrenzten Ausdehnung war das ältere Amt Lülsdorf durch einen gemeinsamen Amtmann mit dem Amt Löwenburg verbunden, die Finanzverwaltung war aber getrennt. Die Amtmänner hatten zunächst ihren Sitz auf der Löwenburg, danach kurze Zeit in Honnef und seit 1553 in Lülsdorf (heute Stadtgebiet Niederkassel rheinabwärts).

Nach dem "Mannboich des Landes van den Berge" werden auch 1524 im Amt Löwenburg Johann v. Scheidt genannt Weschpfennig und Johann v. Ottenstein belehnt "wie beider seliger Schwiegervater Wygant von Selbach vorher."
1538 erhält Rorich v. Scheidt genannt Weschpfennig ein Mannlehen auf der Löwenburg und 1541 ein halbes Mannlehen im Land Löwenburg "wie schon sein Vater und Johann von Ottenstein, selig."
Wilhelm v. Scheidt genannt Weschpfennig erhält 1568 ein Mannlehen zu Löwenburg "zu seinem und seines Bruders Behelf."

"Mannlehen", "Manngelder" - was ist darunter zu verstehen?
Mannlehen (das rechte Mannlehen) ist in früherer Zeit das echte Lehen, später das insbesondere nur in direkter männlicher Linie vererbliche Lehen (Mannesstammlehen). In einigen Gegenden wurde seit dem späteren Mittelalter mit Mannlehen jedes Lehen bezeichnet, auf dem die Verpflichtung zu irgendeiner Dienstleistung ruhte. Im Gegensatz zum Landlehen im eigentlichen Sinn und dem Amtslehen oder Dienstlehen als einem verliehenen Amt stammt das sogenannte Kammerlehen aus der (Finanz-)Kammer des Herrn, in Geld bestehend, daher Manngeld.

Das Siebengebirge hat eine lange und bedeutende Weinbautradition, in (Bad) Honnef beispielsweise mehr als 1100 Jahre. Der Niedergang des Weinbaus erfolgte letztendlich nach dem Krieg. Heute gibt es noch ganze drei Weingüter im Bereich Siebengebirge des Anbaugebietes Mittelrhein: in Königswinter-Ober-dollendorf, nur einen Katzensprung von Heisterbacherrott entfernt, dann auf der Grenze zwischen Königswinter und Bad Honnef-Rhöndorf unterhalb des Drachen- felsens und in Rhöndorf. Der nördlichste Weinberg der (alten) Bundesrepublik ist mit Einschränkung der Laurentiusberg in Oberdollendorf. Außerhalb des Sieben- gebirges ist der Weinbau im Rhein-Sieg-Kreis völlig verschwunden. Die Weinlese ist hier gerade im Gange und wird noch bis Ende Oktober dauern.

Wenn wundert’s, dass angesichts solch langer Tradition auch unsere Familie mit dem Besitz von Weingütern im Siebengebirge in Zusammenhang gebracht wird.
Ihr erinnert Euch an den ersten und leider auch einzigen Teil einer Arbeit des unvergessenen Kurt Niederau, die von uns wenigstens als Sonderdruck für interessierte Familienangehörige herausgegeben wurde und die auch nach mehr als fünf Jahren bis heute immer noch nicht als offizielle Veröffentlichung einem breiteren Personenkreis zugänglich gemacht werden konnte!

Ausgangspunkt dieses Aufsatzes ist ein Erbteilungsvertrag vom 15. März 1576 zwischen den Brüdern Engelbert, Johann, Volmar, Wilhelm und Gotthard v. Scheidt genannt Weschpfennig mit Hinzuziehung der Brüder Peter und Adolf, die geistlichen Standes, damals Kellner zu Springiersbach bzw. Corvey sind.
Es geht darin um einen Vergleich wegen der elterlichen Hinterlassenschaft. Der Vater, Rorich v. Scheidt genannt Weschpfennig, war 1565 gestorben.
In diesem Vertrag wird neben vielen anderen Besitzungen auch ein Wingertsgut zu Honnef erwähnt, das ungeteilt geblieben ist.

Bei der Grundbesitzaufnahme zur ersten Landmaßbeschreibung des Kirchspiels Honnef von 1678 heißt es darin unter den Hofstellen der Honschaft Rommersdorf: "Junker Weschpfennig, 1 Fiertel, 2 ½ Pint, 2 Rod, frey, mit dem über der Straß liegenden Gärtgen so eingemessen die Hofrecht ad 14 Taler, 7 Albus, 2 Heller". Die Bemerkung "(schatz)frey" bedeutet Steuerfreiheit für den Besitzer. Der Besitz wird wie folgt angegeben: 1 Weingut mit 9 Weingärten von 2 Morgen (kölnisches Landmaß, etwa um ¼ größer als der preußische Morgen). Dazu gehörten noch Weingärten, Landparzellen, Wiesen und Büsche.
Das aufgrund der Landmaßbeschreibung angelegte Schatzbuch von ca. 1682 sowie eine Güterbeschreibung von ca. 1690 nennen einen Schatzwert (Einheitswert) sämtlicher aufgeführter Güter von insgesamt 345 Reichstaler, 16 Albus und 3 Heller kölnischer Währung.
Als Besitzer sind genannt: Junker Engelbert von Scheydt gen. Weschpfennig/ modo (= später) [d. i. ab 1682] Freiherr von Lützeroth.

Schon 1639 sind Weinzehntabgaben des Junkers v. Weschpfennig belegbar.
Fast alle von Klöstern, Adeligen, Kaufleuten und Kammerherren etc. verpachteten Weingüter und Grundstücke waren an ortsansässige Honnefer Pächter meistens zum halben Ertrag auf 15 oder 12 Jahre verpachtet. Weil die Pächter den halben Ertrag für sich gewannnen, nannte man sie auch Halbwinner oder Halfen.

So liefert z. B. der Rommersdorfer Halbwinner Pantel Reusch am 16.10.1639 für den Junker Weschpfennig eine "Beschutt" (d. i. ein Sammelbehälter aus Weidengeflecht und Holz, eine Art Korb) rote Trauben und am 2.11. die gleiche Menge an weißen Trauben als Weinzehnt dem Honnefer Pfarrverwalter Albertus Fordingh, einem Jesuiten-Pater. Gerade in diesem Zusammenhag ist von Bedeutung, dass von allen geistlichen Institutionen, nämlich den zahlreichen Klöstern, die in Honnef Grundbesitz hatten, das Kölner Jesuitenkolleg über einen längeren Zeitpunkt der größte Grundbesitzer Honnefs war.

Weitere Ablieferungen von Trauben sind für das Rommersdorfer Weingut 1641 und 1652 nachgewiesen. Interessanterweise gab es 1652 und - andererseits makaber - im Honnefer Pestjahr 1666 sehr gute Traubenernten, die einzigen vollen Weinpachtjahre zwischen 1643 und 1691, also gute Ernten in Bezug auf Quantität, zugleich ein Beweis für den doch seltenen Weinerntesegen.

Wir verlassen jetzt bei unserer Reise durch die Vergangenheit den unmittelbaren Bereich des Siebengebirges.

1595, Januar 30. beurkunden Johann Franz v. Lützeradt zum Cliff und seine Frau Margarethe v. Auwel genannt Möchen, dass sie am 20. Januar 1594 ihren adeligen Hof zu Soevenradt im Kirchspiel Geistingen an Godart v. Scheidt genannt Weschpfennig und dessen Frau Katharina v. Der(e)nbach verkauft haben.

Sövenrode, später auch nur "Rott" genannt, lag auf einer Hochebene bei Söven, von wo aus man eine gute Fernsicht auf das Siebengebirge, das Rheintal und das Siegtal genießt. Rott war ein landtagsfähiger Rittersitz. 1596 arrondierte Gotthard v. Scheidt genannt Weschpfennig durch Tausch seinen Besitz in den Kirchspielen Aegidienberg und Honnef - im Siebengebirge.

Nach einer Urkunde von 1600, Dezember 30. verkauften Wilhelm v. Scheidt genannt Weschpfennig, damals jülich- und bergischer Rat und Amtmann zu Solingen und Burg, und seine Ehefrau Maria v. Troisdorf, ihren im Amt Blankenberg gelegenen Rittersitz Elsfeld, samt allem Zubehör und der Fischerei im Pleisbach (wie Maria diese Besitzungen von ihrem Vater Sybert v. Troisdorf, kurfürstlicher Rat und Amtmann zu Angermund, ererbt hatte), inbegriffen den durch Kauf erworbenen Hof zu Freckwinkel und die dabei gelegene Mühle, den Eheleuten Gotthard v. Scheidt genannt Weschpfennig und seiner Frau Katharina, ihrem Bruder, Schwager und Schwägerin, für 2600 Taler zum ausschließlichen Eigentum. – Damit waren beide Rittersitze in einer Hand.
Möglicherweise war Veranlassung zu diesem Verkauf, dass Wilhelm, der auf Schloss Heltorf lebte, das ihm seine Frau bei der Heirat aufgrund ihres adeligen Vorteils als älteste Tochter zugebracht hatte, nunmehr seine Aktivitäten stärker im Düsseldorfer Raum konzentrierte.

Einige Jahre, nachdem Gotthard und seine Frau den Rittersitz Elsfeld angekauft hatten, nannte er sich (dann ausschließlich) nach diesem Haus, bewohnte es also offenbar. Zu dem "uralten adeligen Sitz" gehörten neben der bereits erwähnten Fischerei im Pleisbach und der Mühle zu Freckwinkel ein Gut zu Odenbach und die vom Stift Vilich zu Lehen gehenden Zehnten zu Birk und auf dem "Heinßberg".

1604 konnte er seine Busch-Gerechtigkeit bei Elsfeld durch einen Tausch mit der Abtei Heisterbach (Reste der Chorruine unterhalb von Heisterbacherrott an der Straße nach Oberdollendorf gelegen), die zudem 200 Reichstaler erhielt, ver- größern. - Das Original dieser Urkunde ist im Besitz von Eberhard!

Überhaupt war Gotthard, dem bei der bereits erwähnten Erbteilung mit seinen Brüdern von 1576 außer dem Haus Bettringen und den Höfen zu Süchterscheid und Rankenhohn nur Geringwertiges zugefallen war, allzeit um Mehrung seines Besitzes bemüht. - 1589 war es ihm beispielsweise gelungen, in den Mitbesitz der von Sayn zu Lehen gehenden Freusburger Burggüter zu kommen.

Von Gotthard, der übrigens nie als Inhaber eines öffentlichen Amtes in Erscheinung tritt, liegt ein in Elsfeld am 2. November 1616 geschriebener Brief vor, dann kein Lebenszeichen mehr.

Zwar ist er als Herr zu Elsfeld noch mehr als zwei Jahrzehnte in den Ritterzetteln zu finden, bei Zusammenkünften der Ritterschaft erscheint statt seiner (ab 1618) aber sein ältester Sohn Engelbert, der seither auch in Familien-, insbesondere Erbschafts- und Güterangelegenheiten das Sagen hat.
Auf Gotthard folgte als Besitzer des Hauses Rott dann auch sein Sohn Engelbert.

Nach dem kinderlosen Tod ihres Bruders Volmar errichteten der bergische Landeshauptmann Engelbert v. Scheidt genannt Weschpfennig und seine Schwester Agathe, Witwe v. Selbach, unter dem 23. November 1650 einen Erbvertrag, demzufolge "Herr Engelbert vor sich und seine Erbfolgern haben und behalten soll, den Rittersitz Elsfeld, samt der Mühlen, wie auch der freie Hof zu Ottweiler [Uthweiler] und das Weingartsguth zu Honneff mit allen ihren Gerechtigkeiten, nichts davon ausgeschlossen." - Engelbert trat somit in den alleinigen Besitz des Hauses Elsfeld.

Er war seit 1622 mit Margarethe v. Lüninck aus dem Haus Niederpleis verheiratet. Die Eltern der Ehefrau waren lutherischen Glaubens, und so trat Engelbert aus Anlass seiner Heirat ebenfalls zum reformierten Bekenntnis über. Aus der Ehe stammten mehrere Töchter; hiermit erlosch der Mannesstamm dieser Linie.

Die älteste Tochter Katharina Felizitas heiratete Walram Reiner v. Gevertzhagen, Herr zu Attenbach (deren Sohn Volmar erhielt Haus Rott), die Schwester Anna Katharina den Freiherrn Karl Bertolf v. Belven zu Venauen (bei Rösrath). Beide brachten die Hälfte des Gutes Elsfeld in die Ehe.

Im Jahre seines Todes - 1671 - bekannte Engelbert, dass auf Haus Rott reformierter Gottesdienst für ihn und seine Angehörigen gefeiert werde. Fremde hätten keinen Zutritt. Mehr noch: Beide Rittersitze Engelberts, sowohl Rott als auch Elsfeld, gehören zu denjenigen Häusern, in deren Kapellen gemäß dem Religionsvergleich des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg mit Herzog Philipp Wilhelm von Jülich und Berg vom 26. April 1673 zu Kölln an der Spree das "exercitium publicum religionis" der Augsburgischen Confessions-Verwandten reformierter Religion, also die öffentliche Religionsausübung durch Abhaltung von Gottesdiensten, bestätigt wird.
Sollten die adeligen Häuser an Katholiken gelangen oder der Besitzer seine Religion ändern, so war danach gleichzeitig bei Bedarf ein ungehinderter weiterer Gebrauch sichergestellt.
In diesem Zusammenhang verwundert es aber, dass der Tod Engelberts 1671, Dezember 31. im Kirchenbuch der katholischen Pfarrei Geistingen (heute Hennef) eingetragen ist.

Die weitere Geschichte der Rittersitze Elsfeld und Rott, also deren gemeinsames Schicksal, ist schnell erzählt, wenn auch wegen der komplizierten verwandschaftlichen Verhältnisse ziemlich verwirrend.

Volmar v. Gevertzhagen vererbte seinen Teil von Elsfeld auf die Tochter Anna Mechtild, die den Freiherrn Salentin Bertolf v. Belven zu Venauen heiratete. Sie verzichtete 1699 im Jahr ihrer Heirat zu Gunsten ihrer Brüder auf die elterliche Erbfolge gegen einen Heiratspfennig von 1500 Reichstaler. Beider Brüder starben kinderlos, und so kamen die Güter an die Schwester bzw. den Schwager v. Belven zurück und über diese an den gemeinsamen Sohn Franz Maximilian.
Die Besitzerin der anderen Hälfte des Rittergutes Elsfeld, Anna Katharina geb. v. Scheidt genannt Weschpfennig, Frau zu Venauen und Elsfeld, war 1689 verstorben, und ihr Sohn Johann Karl v. Belven trat den Besitz an.

1737 erhielt der Freiherr v. Franken durch seine zweite Heirat mit Anna Maria v. Belven Anteil an Elsfeld und fügte einen anderen Teil durch Ankauf hinzu. Später war Franz Kaspar v. Siersdorf durch seine Frau Franziska v. Belven Eigentümer von Elsfeld. Ein (ungenannter) Sohn aus dieser Ehe erhielt in der Teilung mit seinem Bruder Arnold die Rittersitze Attenbach und Elsfeld; er verkaufte Elsfeld 1817 an den Ackerer Wimmar Kemp für 24000 Taler.

Das Haus Rott, dass über den gemeinsamen Eigentümer lange Jahre mit Elsfeld verbunden war, trifft ein vergleichbares Schicksal. - Stark vereinfacht heißt dies:

Rott gelangt durch Heirat und Vererbung ebenfalls zunächst an die Familie v. Belven, später Freiherr v. Franken. Nach dem Tod der letzten Erbin zu Rott, einer Verheirateten v. La Valette St. George, wurde der Rittersitz Rott von den Vormündern ihres Sohnes Philipp verkauft, die Ländereien parzelliert und das Burghaus abgetragen.

Damit bin ich am Ende meines Vortrags angekommen.

Ich danke für Eure Aufmerksamkeit und bitte gleichzeitig um Nachsicht und Verständnis, wenn mir im Eifer des Gefechts manchmal vor Begeisterung die Pferde durchgegangen sind. Mir hat die Sache wiederum großen Spaß, wenn auch einige Mühe gemacht. Ich bin mir allerdings dabei bewusst, dass sich der Außenstehende oder Nichteingeweihte von der Unmenge der mitgeteilten Nachrichten und Daten oftmals geradezu erschlagen fühlen kann.


Informationen über Elsfeld zur Erläuterung an Ort und Stelle:


In dem 1907 erschienenen Buch "Die Kunstdenkmäler des Siegkreises" lesen wir über Elsfeld:

... Jetzt ein einfacher, unbewohnter Ackerhof mit geringen alten Mauerresten in den Unterbauten. An einem Nebengebäude zierliche Tür mit Rundpässen. Darauf eingeschnitten die Jahreszahl 1601 und die Wappen des Gottfried [Gotthard] v. Scheidt genannt Weschpfennig und der Katharina v. Derenbach. Dasselbe Wappen auf der Wetterfahne.

Die Hofanlage Elsfeld ist als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Königswinter eingetragen. Die Beschreibung lt. "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Denkmäler im Rheinland. Stadt Königswinter" lautet:

Haus Elsfeld Mitte 19. Jh. - Auf einen seit 1367 beurkundeten Rittersitz gleichen Namens zurückgehende Hofanlage: davon erhaltenswert das Wohnhaus, langgestreckter zweigeschossiger Ständerbau mit umlaufendem, geschoss-trennenden Schwellenkranz, traufseitig zweifach erschlossen, axiale Fenster-anordnung; das Haus ist ganz unterkellert mit Kellereingang an der rechten Seite (kreuzgratgewölbter Vollkeller, wohl von einem Vorgängerbau); Haupteingang mit zweiflügeliger Eichentür in Faltwerk mit Oberlicht; rückwärtig Fassade später vorgeblendet und verputzt, einhergehend mit Vergrößerungen der Fenster; vor der Fassade liegen einige Futtertröge aus Trachyt, zwei Grenzsteine von Heisterbach sowie ein Grabkreuz aus Trachyt von 1659; das zugehörige Stall- und Scheunengebäude nicht mehr von Denkmalwert; Reste von Gartengestaltung wie Pappelreihe, Teich und dergleichen noch erkennbar; das Gelände wurde ursprünglich von einem Gitterzaun umschlossen, wovon nur noch das Eingangstor erhalten ist.

 
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