zur Genealogie
von Scheidt gen. Weschpfennig
geschrieben von Kurt Niederau +

In der noch heute personenreichen Familie derer von Scheidt genannt Weschpfennig, die aus einem uradeligen Geschlecht hervorging, hat es nicht an Bemühungen gefehlt, biographische Daten, Stammreihen, Nachfahrentafeln, Güterlisten usw. zusammenzustellen. Was derzeit bei der Familie bzw. deren Hauptinteressenten vorliegt als Ergebnis letzten Standes, kennt Hunderte von Namensträgern und Angeheirateten in 17 Generationen und hat die Ermittlungen vieler Autoren herangezogen1.

Als Stammvater gilt hier: Engelbert Franz v. Sch.-W., geboren am 4. Febr. 1402, gestorben 1459, verheiratet seit 1434 mit Barbara v. Mirbach aus dem Hause Bürgel. Von deren fünf Kindern sollen zwei Söhne mit namentlich genannten Ehefrauen Kinder hinterlassen haben

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Halt !

Bei den am frühesten genannten acht Personen werden 21 Vornamen mitgeteilt, für jede das Geburtsjahr und nicht nur das - ein Kenntnisstand, der bei keinem einzigen Geschlecht sonst, selbst bei keinem hochadeligen, für die erste Hälfte des 15. Jhs. auch nur annähernd erreicht noch überhaupt erreichbar ist und zweifellos f a b e l (-) haft genannt werden muß.

Durchsicht auch der nachfolgenden Angaben zeigt, daß überbordende Fantasie erst allmählich Fakten weicht. Für die Zeit vor dem 30-jährigen Krieg ist mehr erdichtet, defizitär, zumindest fragwürdig als gesichert, und erst mit Überlieferungen von Lehns- und Prozeßakten sowie Kirchenbüchern werden die vorliegenden Zusammenstellungen diskutabel2, mit standesamtlichen Beurkundungen dann weitgehend außer Zweifel gestellt.

Die Erfindungen bei den frühen Generationen stammen aus einer "kleinen Studienskizze" des Medizinalrates Dr. Rudolf Scheider vom Scheid (* 1840), der diese "auf Grund eingehender Studien und Nachforschungen" ..., in seinem Besitz "befindlicher Original - Dokumente, Familienchroniken, Petschaften, Stammbäume und Erbbibeln etc. etc. "... "mit Auslassung des Nebensächlichen" 1901/2 zum Druck gab3.

Unverständlicherweise wurden die meisten Angaben für das 15. bis 17. Jh. von dem sonst so kundigen wie sorgfältigen Oswald Gerhard 1925 übernommen4 und sind seither allenthalben in der Literatur und in genealogischen Sammlungen wiederzufinden, wie sich leicht dartun ließe5.

Keine Frage, was wünschenswert sein muß ! - Leider aber wirkt sich hier fatal die Tatsache aus, daß es allein des erforderlichen Umfangs wegen derzeit unmöglich ist, eine fundierte - nämlich archivalische Quellen nachprüfbar mitteilende - Familiengeschichte zu veröffentlichen, geschweige denn eine Sammlung von betreffenden Urkunden, Regesten, Aufschwörungen usw.
Was nachfolgend mitgeteilt werden kann und soll, beschränkt sich thematisch auf einen kleinen Personenkreis mit nur einer Geschwisterreihe im Zentrum und methodisch auf eine Auswahl aus zahlreichen zeitgnössischen Nachrichten.
Ausgangspunkt sei ein Erbteilungsvertrag, der - zusammenfassend - besagt6:
1576 März 15
Die edlen und ehrenfesten Gebrüder Engelbert, Johann, Volmar, Wilhelm und Gotthard v. Scheidt genannt Weschpfennig ( - pfenningk ) vergleichen sich wegen der elterlichen Hinterlassenschaft unter Hinzuziehung ihrer Brüder Peter und Adolf, die Kellner zu Springiersbach ( Sprinckkerißbach ) bzw. Corvey ( Corvye ) sind.
Wilhelm soll entsprechend dem am 29. Sept. 1569 errichteten Vertrag als adeligen Vorteil, wie er nach Brauch des Fürstentums Berg dem Ältesten zusteht, das elterliche Stammhaus in der Bröl ( Brueill ) haben und behalten. Dazu erhält er als Kindteil die zugehörigen Ländereien, Büsche und Wiesen, wie all das von der verstorbenen Mutter bis zu ihrem Tode bewirtschaftet wurde, namentlich die umzäunte Wiese ( Bitz ) oberhalb des Hofes, das Siefen- ( Seiffer- ) Stück und die Hinterharth ( Hinderhardt ) innerhalb der Hecken und Zäune bis an den Weg längs des Scheider Hofes, sodann den Wingertsgarten ( Weim- ) und das Fußberger ( Voß- ) sowie das Eicher Feld.
Danhart und der Hinterharth bis an den Fuhrweg von Scheid zur Heiligen Eiche dürfen die Kalkkuhlen von den drei Höfen Scheid, Etzenbach ( Entzen- ) und Schönenberg für deren Baubedarf genutzt werden, sonst aber ohne Wilhelms Erlaubnis von niemandem.
Zu Wilhelms Erbteil gehören sollen ferner die Burghardt ( Burchart ) von Mühlenauel ( Mullen- ) bis ans Törchen im Fußberger Pfad, wie dies allezeit als Zubehör von Bröl genutzt wurde, das Ecker genannte Büschchen und der Siefen, die Büsche in der Barnemich, im Kelterser ( Kelterhuser ) Busch halb, im Bammestellen halb. Auch sollen ihm die Velkener ( Vilcker ) Büsche im Nutscheid gänzlich zustehen, und er soll haben die Hauswiese, die auch Steinwieschen genannte Auelswiese, die Wiese oberhalb des Eicher Weihers, den Eicher Weiher selbst und zwei Teiche ( Hulpull ) ebenda, den Gecksweiher wie auch die Fischerei im Kirchspiel bis zum Katzauel ( Ketzen- ).
Den zum Ackerbau erforderlichen Kalkstein kann er auf dem Fußberg entnehmen, soll sich aber bescheiden, und wenn der Kalk wegen des Holzes an einem anderen Ort gebrannt werden muß, soll er die für sich gebrochenen Steine veräußern und dafür an besagtem anderen Ort eine entsprechende Menge Steine kaufen.
Verbleiben sollen Wilhelm die 7 1/2 Gulden Manngeld, die er gnadenhalber vom Landesherrn erhält; die anderen 7 1/2 Gulden, die der verstorbene Vater bereits bezog, gehen an seine vier Brüder ( weltlichen Standes ).
Die bewegliche Habe im Hause ( Bröl ), wie sie in Rechenbuch und Inventar verzeichnet ist, auch alle Früchte und Gefälle der Höfe aus dem vergangenen Jahr (15)75 werden die fünf Brüder gleichmäßig teilen, wobei Wilhelm alle Schulden übernimmt mit Ausnahme des Heiratsgeldes der Schwester Adelheid, das von seinen vier Brüdern aufzubringen ist, wofür wiederum Wilhelm die Rente aus Ersdorf ( Erstorff ) in der Grafschaft Neuenahr erblich behalten soll.
Um seinen Brüdern die Teilung zu erleichtern, verzichtet Wilhelm auf alle anderen Güter samt den an Anton zu Holzhausen ( Holthusen ) und derzeit sonst bestehenden Forderungen.
Unter Hinzuziehung ihrer Brüder Peter, Adolf und Wilhelm vergleichen sich sodann die vier anderen Brüder. Johann wird zugeeignet der Hof zu Lohmar ( Lomar ) und der Hof zu Fußberg ( Voß- ), Bröl gegenüber, Zehnt und Hof zu Hönscheid ( -schied ), der Zehnt auf dem Berg sowie zu einem Drittel der aus dem halben Barnemich.
Engelbert fällt zu der Hof zu Buisdorf ( Bustorff ), der halbe Hof zu Buch ( in den Bochen ), der Hof zu Hülscheid ( -schied ) jeweils mit allem Zubehör, auch die Bitzen-Wiese und was sonst noch bei Buisdorf liegt, samt den Buschgerechtigkeiten zu Kaldauen ( Kaldaw ), (Nieder-)Pleis und anderenorts, dazu ein Viertel aus den Kelterser ( Kalterhußer ) Büschen und den Bammestellen sowie der Kesekorf unter Attenbach.
Volmar erhält zu seinem Erbteil den Hof auf dem Scheid ( Scheide ), den Hof Etzenbach ( Entzen- ), den Hof Schönenberg ( Schone- ), das Höfchen zu Huppach, 40 Morgen Busch im Nutscheid ( Nutzschiedt ) und das Höfchen zu (Gutmanns-)Eichen, wobei als dem Hof Scheid zugeordnet gelten die Katzaueler ( Katzauels ) Wiese unterhalb der Ölmühle, dazu aus dem halben Barnemich zwei Teile und aus dem Kelterser Busch ein Viertel, ferner noch den Zehnt im Jünkersfeld, das Erbe zu Kesselscheid ( Kesschiedt ) (s. ums.) und die Bitze zu Kämerscheid ( Kemerschiedt ).
Gotthard wird zugewiesen Haus und Hof zu Bettringen ( Beddringen ) mit den zugehörigen Rechten, der Hof Süchterscheid, der Hof Rankenhohn ( Ranckenhoin ), der Busch bei Uckerath ( in Uckerade ), der zur Zeit zehn Malter Hafer einträgt, und der Scheffwinkel ( Schiffwenckel ) bei Attenbach.
Alle fünf teilenden Brüder haben sich ausdrücklich mit vorstehenden Vereinbarungen einverstanden erklärt und Währschaft gelobt; sollte sich allerdings später beweisbar herausstellen, daß jemand betrogen oder benachteiligt wurde, steht ihm ein Ausgleich zu.
Ungeteilt geblieben sind noch etliche Güter und Splisse, so das Wingertsgut zu Honnef ( Hunff ) und zu Blankenberg, die Forderung zu Holzhausen ( Holthusen ) in der Grafschaft Sayn ( Sein ) und anderes mehr, das mangels genauerer Kenntnis derzeit nicht geteilt werden konnte. Die Brüder wollen dieserhalb Erkundigungen einholen und dann zu gleichen Quoten teilen.
Für jeden der fünf Brüder wird eine Ausfertigung geschrieben, die von allen, auch den geistlichen Brüdern, unterschrieben wird. Sobald die jetzt noch ungeteilten Besitzstücke geteilt sind, sollen Pergamentsurkunden geschrieben und besiegelt werden.
Ausfertigung auf Papier, mit den sieben Unterschriften.
 
So informativ der Teilungsplan ist, manches bleibt außen vor; zudem war er nicht in dem Maße definitiv, wie er den Anschein erweckt. Schon am 27. Okt. des gleichen Jahres 1576 ermahnte Peter v. Sch.-W. von Springiersbach aus seinen Bruder Wilhelm, dieser möge sich doch gütlich mit seinen Brüdern Engelbert und Volmar einigen7 .
Selbstverständlich ist im Teilungsvertrag keine Rede von Gütern und Rechten, die in den mehr als 20 Jahren seit Tod des Erblassers - nämlich des Rorich v. Sch.-W. (s.u.) - bereits vergeben waren, sei es kraft seiner testamentarischen Verfügungen, durch die vorstehend erwähnte Vereinbarung von 1569 oder als Heiratsgut bzw. Mitgift, ebensowenig von Besitz, der durch Teilende inzwischen hinzuerworben, insbesondere erheiratet wurde, was sich jeweils nachweisen läßt.
Unerwähnt bleiben im Vertrag naturgemäß auch alle Personen, die 1576 keine Erbrechte mehr geltend machten bzw. machen konnten, etwa schon vor Rorichs Tod oder seither verstorbene sowie zuvor abgefundene Kinder. ( Zu letzteren gehörte Rorichs Tochter Gertrud v. Sch.-W.).
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Es muß sich allein schon der Faktenfülle wegen empfehlen, die nachweisbaren Kinder Rorichs einzeln vorzustellen und die jeweiligen Angaben auf die instruktivsten zu beschränken. Vorauszuschicken sind unbedingt entsprechende Nachrichten über die Eltern, zuvörderst den Vorbesitzer der zahlreichen - 1576 zur Teilung gelangten - Güter:
Rorich von Scheidt genannt Weschpfennig
Am 8. April 1513 wurde er, ältester der Söhne aus der schon 1464 bestehenden Ehe zwischen Johann v. Sch.-W. und Jutta v. Seelbach8, vom Herzog von Jülich-Berg zum Amtsknecht zu Much angenommen, und dieser Aufgabe wegen erhielt er am 18. Nov. 1549 eine Verschreibung von jährlich 20 Malter Hafer zeitlebens, lieferbar von der Rentei Blankenberg9.
Auf nämliche Rentei angewiesen wurde ihm am 4. April 1552 auch sein Gehalt als nunmehriger Führer der Freien im bergischen Oberland sowie derer, die dort als Nichtadelige mit Pferd und Harnisch zu dienen hatten10.
Geldrenten, die seinem Vater vom Schwiegervater Wigand v. Seelbach zugefallen waren, quittierte dann er11; von den Erben seiner Schwester Katharina, die ( um 1520 ) Ludwig v. Mudersbach geheiratet hatte, kauften er und seine Frau Anna 1556 alles, was diesen von ihrem Oheim Engelbert v. Sch.-W. ( dem Bruder von Rorichs Vater ) anerstorben war12.
1517 Febr. 23 besiegelte er die Eheberedung seiner Schwester Jutta mit Johann v. Schnellenberg zu Schönholthausen13, und auch sonst tritt er als Vermittler und Zeuge für nahe wie entfernte Verwandte in Erscheinung, so - u.a. - 1531 als verschwägerte Mage der Stael v. Holstein zu Sülz14, 1537 als Schieds- und 1540 als Heiratsfreund des Johann v. Ockershausen genannt Hose15, eines Enkels der 1491 bis 1502 als Witwe des Dietrich v. O. gt. H. genannten Sophia v. Kaldenbach16.
Häufiger noch ist Rorich zu finden als Mitglied und Deputierter der Ritterschaft Bergs, als Anerbe der Lohmarer, Buisdorfer, Geistinger und Dambrucher Waldmarken, als Anlieger bei Grundstücksverkäufen durch Dritte und - versteht sich ! - als Vorbesitzer etlicher der o.g. Güter und Rechte17.
Rorich starb am 3. August 1565 und wurde im Chor der Kirche Maria Magdalena zu Schönenberg beigesetzt. Auf der restaurierten Grabplatte, die leider, vor der Kirche auf dem Boden liegend, rascher Verwitterung ausgesetzt ist, läßt sich die Inschrift noch großenteils, das Sterbedatum sicher entziffern; von den Ahnenwappen ist nur noch das drei diagonal angeordnete Rauten aufweisende seiner Mutter Guda v. Seelbach identifizierbar.
Wer Rorichs Frau bzw. die verstorbene Mutter der 1576 teilenden Geschwister war und welcher Familie sie entstammte, ist eine nur schwer und nicht voll zufriedenstellend zu klärende Frage. Sooft Rorich gemeinsam mit seiner Ehefrau urkundete, erscheint diese lediglich unter ihrem Vornamen Anna.
In der Eheberedung des Sohnes Wilhelm v. Sch.-W. heißt sie 1569 Anna van Bugenhawers genant Tauffenschladt 18, und 1580 erklärte der damals 49-jährige Peter v. Sch.-W. als Abt zu Springiersbach, seine adeligen Eltern selig seien Rorich v. Schaide genant Wessepenning und Anna Taubenschlag gewesen19.
Andererseits ist überliefert, daß die Mutter von Rorichs Söhnen Engelbert, Gotthard und Johann Anna v. Kaldenbach hieß20, und für eben diese hat sich eine Zusammenstellung der Zunamen ihrer 16 (!) Ahnen erhalten21. Daß sich die Quartiere nur hier und da verifizieren lassen, ist an dieser Stelle ohne Belang, von Interesse und Wert jedoch die Angabe, Anna v. Kaldenbachs Mutter sei eine Merrem gewesen.
Die Verballhornung Merrem ist zu beziehen auf das von mehreren niederadeligen Geschlechtern, die sich nach (Köln-) Merheim nannten, das sich auch des Zweitnamens v. Forsbach bediente. Zum Besitz dieser im 15. und 16. Jh. oft in Erscheinung tretenden Familie, bei der beide Zunamen je einzeln und in wechselnder Reihenfolge begegnen, gehörten hierorts neben dem Rittersitz Leerbach Güter in den Kirchspielen Volberg (Forsbach), Hohkeppel (Seifen), Merheim (Schäferei an der Strunde und Hatgerode22, Wissen (Halswinkel), Zündorf (Ober-) u.a.m. sowie in Westfalen, vor allem bei Lüdringhausen.
Rorichs Schwiegereltern v. Kaldenbach treten in (u.a.) folgenden Urkunden ans Licht:
1480 gestatteten die Eheleute Johann v. Kaldenbach23 und Anna ihrem Schwager bzw. Bruder Bernd v. Forsbach eine ihnen aus einem Gut zu Kalkum zustehende Rente zu verkaufen24.
1487 verpfändeten Johann v. Kaldenbach und seine Frau Anna ihren Hof im Kirchspiel Merheim an Evert v. Schlebusch und dessen Frau Katharina25.
1488 setzten Johann v. Kaldenbach und Frau Anna den Gebrüdern Gerhard und Roland v. Waldenburg gen. Schenkern ihre Güter in Forsbach zu Pfand, ersatzweise die zu Hatgeroide ( im Kirchspiel Merheim )26.
1509 verkaufte das Ehepaar Johann v. Kaldenbach und Anna seinen Hof Hatgeroide vor den Hofesleuten zu Rolshoven an Gerhard v. Waldenburg gen. Schenkern27.
Augenscheinlich war Rorich zweimal verheiratet. - Welche Anna aber war seine erste Frau und welche die letzte, die ihn lt. Zeugnis der Erbteilung um viele Jahre überlebte?
Der Sohn der v. Kaldenbach: Johann v. Sch.-W. war 1551 verehelicht und der bei der Teilung vor ihm genannte Engelbert noch früher, beide mit einer Witwe ( Nachweise folgen ! ), und beide waren - als selbständig Handelnde - zu dieser Zeit volljährig, d.h. nach damaligem Recht: sie hatten das 25. Lebensjahr vollendet.
Wilhelm v. Sch.-W. dagegen tritt erst etliche Jahre später in Erscheinung. Peter, dessen Vorname weder bei den Sch.-W. noch bei den ( zahlreichen ) v. Kaldenbach zu finden ist, kam lt. eigenen Angaben um 1531 zur Welt (s.u.). - Dies erlaubt die Folgerung, daß die geb. v. Kaldenbach Rorichs erste Frau war, die er vor 1520 geheiratet und vor 1530 verloren haben wird.
Die zweite Frau gehörte höchstwahrscheinlich dem zur untersten Adelsschicht gehörigen Geschlecht der Buchenau (auch: von Buchenau) an, das vor allem in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen besitzlich war, auch beiderseits der unteren Lahn begegnet. Auf dem Grabstein des Volmar v. Sch.-W. ( + 1582 ) finden sich unter den acht Wappenquartieren auch die beiden elterlichen von Rorichs zweiter Frau. Im väterlichen Schild sind drei spitze Blätter in Deichselstellung ( Dreipaß ) gut zu erkennen; leider aber ist im Schild von Rorichs Schwiegermutter nichts zu identifizieren.
Noch bedauerlicher ist, daß sich die Aufschwörung des bergischen Marschalls Hans Bertram v. Sch.-W., Wilhelms Sohn, nicht hat auffinden lassen, denn unter dessen acht Ahnen, mit denen er sich 1623 für den Landtag qualifizieren sollte28, wären auch die Eltern der Anna v. Buchenau nachzuweisen gewesen.
Andererseits fanden sich sehr wohl Nachrichten, die Beachtung verdienen, wenn sie auch keine eindeutige Klärung ermöglichen. So besagt eine Urkunde vom 21. Mai 1572: Walraf Winkels verkauft für ( die beachtliche Summe von ) 1200 Reichstl. an seinen Vetter Wilhelm v. Sch.-W. die Hälfte des im Kirchspiel Eitorf gelegenen Gutes in den Boichen , wie er sie mit seiner Frau bisher besaß, während die nicht separierte Hälfte des ungeteilt gebliebenen Gutes noch in Händen der Mutter des Käufers ist, nämlich der Witwe des Rorich v. Sch.-W.29.
Von Walraf Winkels wird 1565, als er zu Hanstedt ( = Hahnstätten im Taunus ) wohnte, gesagt, er habe sich wegen seines Teils am Bocherhove zu Eitorf verpflichtet, mit Pferd und Harnisch zu dienen, und zwar zur Zeit der Amtsverwaltung durch Brambach ( d.h.: vor 1549 )30.
Daß Winkels Frau und Rorichs Frau bzw. Witwe Schwestern waren, ist eine auf der Hand liegende Folgerung.
In bezeichnetem Zeitraum begegnen bei den besagten (v.) Buchenau(er) u.a. eine - unbenannte - Tochter als Frau des 1548 - 55 nachzuweisenden Schreibers Hans Storm ( der Ehemann von Rorichs Tochter Adelheid v. Sch.-W. hieß ebenso - s.u. ), Verwandte mit dem Vornamen Peter ( ein Sohn Rorichs trug diesen zuvor in der Familie nie vorkommenden Namen ) und als Stiefvater der Frau Storms ein Peter Stapel gen. Dehn, der 1537 - 48 Schultheiß zu Nastätten war ( also unweit Winkels Wohnort Hahnstätten )31.
Gewiß reicht all das nicht für zwingende Folgerungen, und die Beobachtung, daß die v. Buchenau hier und da ansässig, tätig und besitzlich waren, daß es also bei ihnen wie in einem Taubenschlag zugegangen sein mag, ist eine rein spekulative und äußerst gewagte Deutung des nur bei Rorichs Frau vorfindbaren Über- bzw. Spitznamens.
 
Engelbert von Scheidt genannt Weschpfennig
Sein Vorname findet sich derart häufig in seiner Familie, daß er als "Leitname" bezeichnet werden könnte. Ein Bruder seines Vaters und ein Bruder seines Großvaters hatten so geheißen. Ersterer war nach seinem Studium ( 1471 für die Kölner Universität bezeugt ) geistlichen Standes geworden ( 1478: Pastor zu Overath )32; Letzterer, urkdl. 1464 - 1523, 25+, und ab 1511 als Amtmann zu Blankenberg nachweisbar, dotierte mit seiner zweiten Frau Anna ( v. Schnellenberg ) 1515 die Kapelle zu Schönenberg33 und starb gleichfalls kinderlos.
Genannten Amtmanns Großvater Engelbert ist derjenige seines Geschlechtes, mit dem die gesicherte (!) Stammfolge beginnt. Die Reihe der Namensträger setzte fort ein Sohn von "unseren" Engelberts Bruder Gotthard v. Sch.-W. ....
Als ältestem Sohn Rorichs stand Engelbert der sog. adelige Vorteil am Stammhaus Bröl zu, d.h. ein Erbe, auf das er zusätzlich zu seinem Kindteil Anspruch hatte. Dieses Recht verkaufte er am 13. Dez. 1569 seinem Bruder Wilhelm34. ( Vgl. die entsprechenden Angaben im Erbteilungsvertrag von 1576. )
Für die vorhergehende Zeit und aus ihr liegen etliche Nachrichten über Engelbert und seine Frau Anna vor, manche mit Gewißheit für die 50er Jahre, doch sind sie als rückblickende Angaben von Zeugen in der Mehrzahl undatiert35, was sich erst 1562 ändert36. In eben diesem Jahr freilich muß die Ehe schon mehr als ein Dutzend Jahre bestanden haben, was - auch ! - daraus folgert, daß beider Sohn Wilhelm v. Sch.-W. 1575 volljährig war (s.u.).
Die Filiation von Engelberts Frau Anna konnte schon vor mehr als 20 Jahren nachgewiesen werden37 und hat durch später ermittelte Nachrichten weitere Bestätigung und genauere Datierungen gefunden. Anna war zweifelsfrei eine der Töchter des Adolf v. Neuhof gen. Ley aus der Linie Eibach und der Jutta v. Hanff gen. Spich, Witwe des Philipp von der Mittel-Hees. In erster Ehe hatte sie zu Herkenrath (wohl um 1535) den schon 1524 volljährigen Roland v. Waldenburg gen. Schenkern zu Hambach (Amt Porz; heute: Köln-Ostheim) geheiratet38, mit dem sie bis zum 28. Juni 1542 unter den Lebenden erscheint39.
Engelbert zog augenscheinlich, ehe der über ausreichend eigenes Gut verfügen konnte, zu seiner Frau; er wird jedenfalls ab 1562 unter der Ritterschaft des Amtes Porz aufgeführt, 1564 ausdrücklich als in Hambach ansässig40.
1575 Mai 13 erwarben er und seine Frau Anna von der Leyen, jetzt schon gemeinsam mit ihrem Sohn Wilhelm v. Sch.-W. und im Beisein des Johann v. Kaldenbach, von Roland Schenkern und dessen Frau Maria vom Steeg (einer Bauerntochter) deren Rechte am Hof zu Vogelsangen (Ksp. Much)41, wo sie dann Wohnung nahmen42. - Der Verkäufer war, was die Urkunde nicht vermerkt, aber mehrfach dokumentiert ist, einer der Söhne aus Annas erster Ehe.
In den voluminösen Akten der jahrelang schwebenden Prozesse 35, die Frau Anna wegen der angeblichen Unehelichkeit ihres ersten Mannes führte (dann auch noch ihre erstehelichen Kinder), wird Engelbert recht häufig genannt; oft tritt er auch als Mitglied der bergischen Ritterschaft und als Anlieger in Erscheinung, seltener in "privaten" Überlieferungen.
Als Heiratsfreund bezeugte er die Eheberedungen zwischen Jaspar von der Leyen und Maria v. Markelsbach (1568) 43, zwischen Engelbert v. Hertzbach und Maria v. Zweifel zu Strunden (1571) 44 und am 1. Mai 1584 noch die seines Bruders Gotthard.
Wenig später starb Engelbert. Im Ritterzettel des Jahres 1583 wurde sein Name gestrichen, spätestens als eine neue Verzeichnung für 1585 angelegt wurde, in der er - wie auch nachfolgend - nicht mehr aufgeführt ist 45.
Aus der Eheberedung seines einzigen Sohnes Wilhelm v. Sch.-W. zu Vogelsangen ( oo 7.4.1603 Anna v. Hammerstein ) ergibt sich, daß dessen Mutter Anna, für die als letztes Lebenszeichen die o.g. Nachricht von 1575 vorliegt, längst verstorben war 46, und aus Wilhelms Testament vom 18.2.1618 erhellt, daß sein Vater Engelbert in der Kirche zu Schönenberg beigesetzt worden war 47.
 
Johann von Scheidt genannt Weschpfennig
Er, der offenbar zweite Sohn Rorichs aus dessen erster Ehe, wurde am 26. März 1550 zum bergischen Schützenmeister bestellt 48 und heiratete vermutlich auch im gleichen Jahr.
Seine Frau Elisabeth, eine Tochter aus der 1517 geschlossenen Ehe zwischen Johann v. Berghe gen. Trips zu Anstel ( + 1572 ) und Magdalena von der Leye zu Stutzlingen ( 1542 + ) hatte am 15. Aug. 1542 Hermann von und zu Fischenich geheiratet 49. Dieser, schon 1524 Zeuge bei der Eheberedung seines Bruders Friedrich 50, begegnet in zahlreichen Schriftstücken, vor allem als Amtmann zu Deutz und Brühl, für letztgenanntes Amt bis zum 3. April 1549 51. Unter den sich weit über hundert ritterschaftlichen Sieglern der Landesvereinigung vom 12. Mai 1550 findet er sich nicht 52, und als Brühler Amtmann fungierte am 14. August 1550 Gerhard v. Wolfskehl 53. Im Ritterzettel steht ab 1551 ( für die voraufgegangenen Jahre fehlt eine entsprechende Aufzeichnung ): Johann Weschpfennig zu Fischenich (!) 54. Damit ist die Zeit der Heirat Johanns eingegrenzt.
Im Umkreis der v. Berghe - Trips wie der v. Fischenich war Johann seither oftmals tätig und nahm insbesondere die Interessen seiner (einzigen) Stieftochter Margarete v. Fischenich wahr, so zur Sicherung ihres Erbes 55 wie bei ihrer Heirat anno 1565 56.
Seiner bergischen Heimat entfremdete er sich darüber nicht, wiewohl er hier keinen zum Landtag berechtigenden Sitz sein Eigen nannte und ihm auch mit der Erbteilung von 1576 keiner zufiel. - Nachdem er unter Beibehaltung seiner Berufung als Schützenmeister 57 zum Amtmann zu Porz ernannt worden war (2. April 1557) 58, bemühte er sich um den Erwerb und Ausbau von Leidenhausen.
Präzise Angaben konnten dazu nicht ermittelt werden; bekannt wurde, daß er zu Leidenhausen im April 1560 einen Tausch von Ländereien mit der Abtei Altenberg vereinbarte 59. - Im Ritterzettel des Amtes Porz wird er erstmals 1566 aufgeführt, und zwar unter ausdrücklicher Nennung Leidenhausens 60 , dann bis 1583, nicht mehr 1585. Im Ritterzettel des Amtes Bergheim fehlt sein Name nach 1567.
Mit seiner Frau Elisabeth, die später nicht mehr unter den Lebenden erscheint, begegnet er am 30. Okt. 1564 in einer zu Brühl ausgestellten Urkunde 61. Im gleichen Jahr erwarben die Eheleute für 1.000 Reichstl. von der Kölner Abtei St. Pantaleon eine Rente aus Esch im Amt Bergheim, die dann an ihre Tochter Judith, Ehefrau des Adam Krümmel von Nechtersheim, kam 62.
Anfang 1578 oder in den letzten Monaten des Vorjahres heiratete Johann ein zweites Mal, nämlich Margarete von Frankeshoven. Am 3. März gen. Js. wurde er zum Kellner und Bewahrer des Schlosses Hambach bestellt 63, d.h. für eben das Amt, in das der verstorbene Ehemann der Margarete am 15. Dez. 1565 berufen worden war.
Ein Schriftstück, das ihre Filiation expressis verbis bezeugt, fand sich nicht. Deshalb wurde versucht, diese von ihren nächsten Verwandten her zu erschließen, und deren werden etliche bekannt, vor allem aus den folgend genannten drei - jeweils auf Schloß Hambach errichteten Testamenten:
1) <![endif]> am 14.8.1576 durch die Eheleute Wilhelm v. Blittersdorf und Margarete v. Frankeshoven;
2) <![endif]> am 21.2.1581 durch den Jägermeister und Bewahrer zu Hambach Johann v. Sch.-W. und Ehefrau Margarete v. Frankeshoven;
3) <![endif]> am 3.1.1605 durch Margarete v. Frankeshoven, Witwe des Wilhelm v. Blittersdorf und des Johann v. Sch.-W. 64.
Hier treten u.a. in Erscheinung als Geschwister genannter Margarete: Hellenberg v. Fr. als Ehefrau Schluch; Johann v. Fr. (1581 und 1605) und Peter v. Fr. (1576 schon verstorben), sodann als Neffen der Margarete Wilhelm Konrad v. Fr. zu Meckenheim und Wilhelm von und zu Fr. als Ehemann der Emmerentia v. Blittersdorf.
Dank zahlreicher Verwandtschaftsangaben insbesondere in Prozeß- und Lehnsakten lassen sich die nicht eben leicht durchschaubaren Zusammenhänge klären 65 . So erweist sich, um nur das hier am besten Verdeutlichende anzuführen: Hellenberg v. Fr., erst Ehefrau des Gotthard v. Blittersdorf zu Königshoven und Gustorf (auch wegen Frankeshoven auf Ritterzetteln erscheinend), dann des Peter Schluch von Niederhoven, war eine Tochter des Wilhelm von und zu Frankeshoven und der Anna Bondtwolff. 1580 verzichtete Hellenberg, ausdrücklich als Tochter letztgenannter Eheleute 66 bezeichnet, zugunsten ihres Bruders Wilhelm auf ihr Erbteil, und von eben diesem Bruder, der 1563 am Nachlaß seines Bruders Peter partizipierte 67, stammt der (1589 noch unmündige) 68 Wilhelm von und zu Frankeshoven, der kurz vor 1596 Emmerentia v. Blittersdorf ehelichte 69.
Da Margarete ausweislich ihres Testaments eine Schwester von Hellenberg und Peter war und der mit Emmerentia v. Bl. verheiratete Wilhelm v. Fr. ihr Neffe, müssen die genannten Eheleute Frankeshoven oo Bondtwolff ihre Eltern gewesen sein. Als Daten zur Biographie verdienen noch Mitteilung: Johann v. Sch.-W., wurde ausweislich des Ritterzettels - der ihn Herr zu Leidenhausen nennt - noch im Dez. 1583 als Porzer Amtmann zum Landtag nach Düsseldorf geladen 70; am 18. Febr. 1585 wurde zu seinem Amtsnachfolger Heinrich von der Hövelich bestellt 71. Johanns Tochter Judith nahm bei ihrer Heirat mit Adam Krümmel von Nechtersheim ( Vertrag vom 6. Okt. 1587 )72 nach Tod von Vater und Bruder Leidenhausen in Besitz; ihre Stiefmutter zog nach Lohmar und lebte dort noch eine Zeitlang auf dem Haus, das an sich Sitz des Porzer Amtmanns war 73. Allem Anschein nach starb Margarete bald nach ihrer Testierung (s.o.), jedenfalls als Witwe vor dem 26. Mai 1608 74.
 
Gertrud von Scheidt genannt Weschpfennig
Wo in der Altersreihenfolge der Kinder Rorichs ihr Platz ist, läßt sich, zumindest derzeit, lediglich vermuten. Da Gertrud aber offenbar als erstes dieser Kinder heiratete, stammte sie gewiß aus Rorichs erster Ehe mit Anna v. Kaldenbach.
Bereits durch die Eheberedung vom 30. Nov. 1548 hatte Gertrud vom Vater und dessen Frau Anna eine Mitgiftsverschreibung erhalten 75. Ihren Bräutigam: Gotthard v. Müllenark zu Bell dürfte sie durch Vaters Schwester Katharina v. Sch.-W. kennengelernt haben, deren Tochter Elisabeth aus der Ehe mit Ludwig von und zu Mudersbach 1546 Gotthards Bruder Georg v. Müllenark geehelicht hatte 76.
In Verträgen ihrer Geschwister wird Gertrud nie genannt, selten nur ihr Mann 77. Die 1548 zugesagten Heiratsgelder waren, wenn auch nach und nach, längst ausgezahlt, als es 1576 zur Erbteilung kam, so daß die Eheleute Müllenark hier keine Rolle spielten. Dennoch bestanden familiäre Bindung fort, wie (u.a.) dadurch offenbar wird, daß Wilhelm v. Sch.-W. zur Doppelhochzeit seiner Töchter 1597 Kinder und einen Schwiegersohn seiner Schwester nach Burg einlud 78.
Damals war Gertrud, die bis 1590 unter den Lebenden bezeugt ist 79, ihrem am 15. Juni 1581 gestorbenen Mann schon ins Grab gefolgt 80.
 
Gotthard von Scheidt genannt Weschpfennig
Er dürfte der jüngste Sohn Rorichs aus dessen erster Ehe mit Anna v. Kaldenbach gewesen sein, die ausweislich von Aufschwörungen seine Mutter war. Aus der Zeit vor der Erbteilung von 1576 ist keine Nachricht bekannt, die sicher ihn betrifft; auch später bleibt zuweilen fraglich, ob - z.B. bei Erwähnungen als Zeuge oder Anlieger - es sich nicht um jenen Gotthard v. Sch.-W. handelt, der ein Sohn aus der - vor 1558 geschlossenen - Ehe zwischen Eberhard v. Sch.-W. zu Beuinghausen und Agnes v. Falkenberg war und 1610 vor Breidenbend tödlich verwundet wurde..
Es fand sich allerdings weit mehr, was hier am Platze wäre, als ein solcher zur Verfügung steht. Die unvermeidliche Auswahl beschränkt sich auf biographisch, genealogisch und besitzgeschichtlich instruktivsten:
Am 1. Mai 1584 beredete Gotthard auf Haus Bröl die Ehe mit Katharina, Tochter des verstorbenen Dillenburger Amtmanns Albrecht von Dernbach 81. Katharina war eine vollbürtige Schwester der Frau Agnes seines verstorbenen Bruders Volmar v. Sch.-W. Die beiden Schwester und eine dritte: Margarete, seit 1569 Ehefrau des Konrad v. Seelbach gen. Quadfasel zu Zeppenfeld, entstammten der 1543 geschlossenen dritten Ehe zwischen genanntem Amtmann Albrecht ( + 1571 ) und Anna v. Meisenbug; die Großeltern waren Heidenreich v. Dernbach und (seit 1516) Margarete v. Berninghausen bzw. Johann v. Meisenbug zu Züschen und Magdalene v. Jeinsen zu Eldach 82.
Leider ist vom zitierten Ehevertrag nur ein kurzer Auszug überliefert, der zu den jeweiligen Heiratsgütern keine Angaben enthält, allerdings die Heiratsfreunde nennt, und zwar von Gotthards Seite: seine Brüder Peter, Abt zu Springiersbach, Engelbert und Wilhelm, ferner Heinrich v. Sch.-W. (Herrn zu Wingenbach), Johann v. Lützerode, Amtmann zu Windeck, Wolter v. Gebhardshain und Heinrich v. Meckenheim.
Aus den folgenden Jahrzehnten liegen zahlreiche Nachrichten vor, in denen Gotthard durchweg Herr zu Bettringen genannt wird. Einige Jahre nachdem er und seine Frau Katharina am 30. Dez. 1600 von seinem Bruder Wilhelm v. Sch.-W. den Rittersitz Elsfeld im Ksp. Oberpleis für 2.600 Tl. angekauft hatten 83, nannte er sich (dann ausschließlich) nach diesem Haus, bewohnte es also offenbar 84.
Überhaupt war Gotthard, dem bei der Erbteilung von 1576 außer dem Haus Bettringen und den Höfen zu Süchterscheid und Rankenhohn nur Geringwertiges zugefallen war, allzeit um Mehrung seines Besitzes bemüht. - 1589 gelang es ihm, in den Mitbesitz der von Sayn zu Lehen gehenden Freusburger Burggüter zu kommen 85, und 1615 versuchte er, wenngleich vergeblich, auch mit Haus Beuinghausen belehnt zu werden 86. - 1590 kauften er und seine Frau für immerhin 2.600 Tl. von Johann Lüninck zu Niederpleis all dessen Ländereien im Ksp. Eitorf 87, und 1592 kamen die Eheleute an den Hof Kucheln im Ksp. Friesenhagen, den ihnen sein Vetter Heinrich v. Sch.-W. zu Wingenbach überließ 88. - Bedeutsamer noch war der Ankauf des landtagsfähigen Hauses Rott im Ksp. Geistingen, das sie 1594 von Johann Franz v. Lützerode zu Kliff erwarben 89. - 1596 arrondierte er durch Tausch seinen Besitz in den Kirchspielen Aegidienberg und Honnef 90.
Nachdem Gotthard gleich nach kinderlosem Tod seines Bruders Volmar (+ 1582) Immobilien der Hinterlassenschaft an sich genommen, teils auch verkauft hatte, Gebäude des Hofes Etzenbach auf seine Veranlassung hin abgebrochen und nach Bettringen geschafft worden waren, geriet er mit seinen Brüdern in Streit. Mit dem einen und anderen versuchte er sich zu vergleichen, doch erst, nachdem ein Güterstatus erstellt worden war, kam es am 27.02.1613 zu Verhandlungen mit allen sechs erbberechtigten "Parteien". Dabei forderten Gotthard und sein Neffe Johann Bertram (ein Sohn seines Bruders Wilhelm) fünf der sechs Teile, wogegen jedoch Wilhelm v. Sch.-W. (Engelberts Sohn) mit Erfolg protestierte 91.
Nun wurden die Güter in wertgleiche Quoten gesetzt und diese durch Los zugeteilt. Gotthard kam dabei an die Höfe Etzenbach und Huppach sowie in Schönenberg zur Halbscheid.
Ansprüche seiner Frau Katharina auf Dernbachsches Erbe verfocht Gotthard nicht minder energisch; er erreichte, daß dieser im Nov. 1601 aus Burbach 1.100 Reichstl. überwiesen wurden 92.
Wie lange die Eheleute noch unter den Lebenden weilten, ist bislang nur in grober Annäherung zu ermitteln. Von Gotthard, der übrigens nie als Inhaber eines öffentlichen Amtes in Erscheinung tritt, liegt ein in Elsfeld am 2. Nov. 1616 geschriebener Brief vor 91, dann kein Lebenszeichen mehr.
Zwar ist er als Herr zu Elsfeld noch über mehr als zwei Jahrzehnte in den Ritterzetteln zu finden, bei Zusammenkünften der Ritterschaft erscheint statt seiner (1618 ff) 93 aber sein ältester Sohn Engelbert v. Sch.-W., der seither auch in Familien-, insb. Erbschafts- und Güterangelegenheiten das Sagen hat.
Aus Korrespondenz, die von und mit Engelbert 1622 aus Anlaß seiner Heirat mit Margarete v. Lüninck aus dem Hause Niederpleis geführt wurde, geht hervor, daß hinsichtlich seines Heiratsgutes Wittumsrechte seiner Mutter zu berücksichtigen waren 94. Als Gotthards und Katharinas Tochter Agathe am 10. Okt. 1623 in Zeppenfeld Johann Konrad v. Seelbach gen. Lang heiratete, waren deren Eltern beide verstorben 95.
 
Volmar von Scheidt genannt Weschpfennig
In Vereinbarungen, die Rorichs Söhne betreffen, wird Volmar stets nach seinen Brüdern aus der ersten Ehe des Vaters genannt und vor dem aus zweiter Ehe stammenden Wilhelm. Außer in bereits mitgeteilten Überlieferungen ist dies so (- um von noch nicht mitgeteilten die älteste anzuführen-), als der Herzog von Jülich-Berg den Manneserben des verstorbenen Rorich am 6. Febr. 1566 eine Rente auf den Schatz zu Ersdorf anwies, die Rorichs Großmutter Katharina v. Orsbeck auf Adendorf verschrieben worden war 96.
Wie sein vollbürtiger Bruder Wilhelm trat auch Volmar in die Dienste seines ( bergischen ) Landesherrn, den er im Nov. 1562 zur Krönung Kaiser Maximilians II. nach Frankfurt begleitete 97. Am 23. Mai 1570 wurde Volmar zum Dinger des Landes Blankenberg bestellt 98, und in dieser Funktion tritt er bis in sein Sterbejahr 1582 sehr häufig in Erscheinung 99.
Seinen Besitz, wie diesen die anfänglich mitgeteilte Erbteilung von 1576 ausweist, konnte er augenscheinlich nicht vermehren, veräußerte freilich auch nichts von Wert; die Güter, die nach seinem kinderlosen Tod 1613 geteilt wurden 91, sind identisch mit den ererbten, abgesehen von den nicht spezifizierten, die 1613 an die v. Dernbachsche Seite zurückfielen 100.
Was Agnes v. Dernbach, eine Schwester der Ehefrau seines Bruders Gotthard, als Mitgift eingebracht hatte, macht der zu Siegen am 28. Aug. 1577 geschlossene Heiratsvertrag nicht namhaft; auch über sein Heiratsgut verlautet nur, daß es all sein Hab und Gut umfasse, wie er es ererbt habe und künftig noch erben möge. Genannt sind dagegen die unterschreibenden und siegelnden Heiratsfreunde, nämlich auf seiner Seite: Gotthard v. Sch.-W., Wilhelm von der Lipp gen. Huhn, Christoffel v. Seelbach gen. Lohe, Claus v. Seelbach zu Bülgenauel und Asmus v. Ottenstein bzw. für die Braut: Johann Meisenbug, Landvogt an der Werra, Johann v. Berninghausen, Leo, Jost und Konrad Meisenbug, Friedrich v. Wilnsdorf gen. Kolbe und Konrad v. Seelbach gen. Quadfasel 101.
Zumal die Ehe, wie gesagt, kinderlos blieb und es über Erwerb und Verkauf von Gütern nichts zu berichten gibt, dürften einige biographische Angaben für das Wissenswerte genügen; Volmar blieb als Dinger vielgefragt und rührig, bis er offenbar unerwartet und ohne Testament starb.
Da über seinen Grabstein zu Schönenberg in der Literatur unzulängliche, durchweg gar falsche Angaben umlaufen 102, folgen solche zum derzeit noch Erkennbaren:
Die jetzt an die Innenwand der Kirche gestellte Steinplatte zeigt innen in rechteckiger Umrandung die Inschrift mit lateinischen Großbuchstaben:
O MENSCH / GEDENCK AN MICH / DER DU BIST / WAR ICH
Darüber stehen nebeneinander die Vollwappen derer v. Sch.-W. ( wie bekannt ) und derer v. Dernbach, nämlich drei in Deichselstellung stehende Seeblätter im Schild und als Helmzier - jeweils auf einem Gitterhelm - Vorne ( d.h. vom Betrachter aus links ) ein mit Pfauenstößen besteckter Turnierhut, hinten ein sitzender Schwan vor zwei dreieckigen Wimpeln.
Den Stein umrandet ein Schriftband, in den Ecken und in der Mitte rechts wie links unterbrochen von je einem runden Wappenschild. - Die gut lesbare Inschrift lautet ( unter Ergänzung der Abkürzungen ):
ANNO D(OMI)NI 1582 , DEN 3. IVNII STARB DER EDLER VN(D)
EHRENVEST(ER) VOLMER VOM SCHEIDE GENANDT WESCHPENNING /
D(EM) G(OTT) G(NADE) / DAS WORT GOTTES BL(E)IBT EWICH
In den Schilden sind - von oben nach unten - vorne erkennbar:
1) im Dreipaß drei Blätter ( oder auch: Büffelohren ); 2) drei diagonal gestellte Rauten ( = v. Seelbach ); 3) ein nicht identifizierbarer Rest; sodann hinten: 4) eine gekrümmte Vogelklaue ( = Meisenbug; also ein "redendes" Wappen ); 5) drei, 2:1 gestellte Schlegel ( = Berninghausen ); schlanke Kanne mit Henkel ( = Jeinsen ).
Agnes v. Dernbach überlebte ihren Mann, ohne erneut zu heiraten, um mehr als anderthalb Jahrzehnte. Bereits in seinem Todesjahr, in dem auch die Blankenberger Landdingerstelle einem Nachfolger, nämlich Johann v. Katterbach, übertragen wurde 103 , wird sie mehrfach als Witwe genannt, u.a. gesagt, sie habe die Kapelle zu Schönenberg "in Gebrauch" 104.
Auf dem dortigen Hof lebte sie noch 1594; allerdings wurde ihr von ihren Schwägern v. Sch.-W. bestritten, den Hof zu ihrer Leibzucht beanspruchen zu können 105. Über Jahre hin disponierten über Volmars Hinterlassenschaft sowohl seine Geschwister wie auch seine Witwe 106.
Trotz der Erbstreitigkeiten wurde Frau Agnes im Nov. 1597 von ihrem Schwager Wilhelm v. Sch.-W. zur Hochzeit seiner Töchter eingeladen 78. Die endgültige Teilung des von Volmar nachgelassenen Besitzes ( am 27.2.1613 ) erlebte Agnes nicht mehr 91.
 
Adolf vom Scheidt genannt Weschpfennig
Als Kellner zu Corvey wurde er zur Erbteilung seiner Geschwister 1576 hinzugezogen. Sonst tritt er in Archivalien seiner Familie nicht in Erscheinung, und auch in den reichen Überlieferungen der Abtei an der Weser fanden sich über ihn ( bislang ) keine im hiesigen Zusammenhang erwähnenswerten Nachrichten außer den folgenden ( Eck- ) Daten zu seiner Biographie:
Adolf wurde um ( circiter ) 1554 in Corvey aufgenommen und starb, nachdem er einige Jahre hindurch Prior gewesen war, am 16. Juli 1589 im Alter von 56 Jahren 107 .
 
Peter vom Scheid genannt Weschpfennig
Die beiden Nachrichten, die ihn 1576 als Kellner zu Springiersbach bei den Teilungsverträgen seiner Brüder nennen, sind vorstehend nachgewiesen. - Nachdem er, der schon 1560 Prior gewesen war, im April 1578 zum Abt gewählt worden war 108, wurde er in Streitigkeiten zwischen dem Trierer Erzbischof und dessen Ritterschaft als Zeuge befragt und machte zweimal Aussagen über seine betreffenden Kenntnisse. Dabei gab er am 28. Febr. 1580 an, 49 Jahre alt zu sein 109, und am 14. Juni 1582 ein Alter von rund 50 Jahren 110.
Abt Peter, der 1584 die Eheberedung seines Bruders Gotthard mitbesiegelte, starb am 9. Jan. 1593 und wurde in der Springiersbacher Abteikirche beigesetzt 108.
 
Wilhelm vom Scheid genannt Weschpfennig
Er, der um 1535 zur Welt kam 111, war der zweifellos Bedeutendste in der Geschwisterreihe und weit darüber hinaus. An Nachrichten über seine zahlreichen öffentlichen wie privaten Tätigkeiten wie auch seinen umfangreichen Besitz liegt eine derartige Fülle vor, daß eine monographische Darstellung von beachtlichem Umfang möglich wäre. - Hier kann nur eine stark begrenzte Auswahl Platz finden.
( Um ) 1558 trat Wilhelm in die Dienste des Herzogs von Jülich-Berg, offenbar nach Studium der Jurisprudenz 112 und bereits als Lizentiat der Rechte. Ende 1561 wurde er als "niederrheinischer Assessor" am Reichskammergericht in Speyer zugelassen 113, und dort löste er 1563 Dr. Aegidius Mommer als Beisitzer ab 114.
1566 berief ihn sein Landesherr zurück an den Düsseldorfer Hof; mit kaiserlichem Patent konnte er im Okt. gen. Js. die Zollstätten am Rhein ( mit all seiner Habe, von der seine Bücher besonders erwähnt sind ) frei passieren 115, und der Herzog bestellte ihn am 24. d. Monats zu seinem Rat 116.
Ein halbes Jahr danach ( 1567 Juni 3 ) ernannte ihn Kaiser Maximilian zum Hofpfalzgrafen 117 und delegierte damit auf ihn eine Reihe hoheitlicher Rechte wie Legitimierungen und Adoptionen, Bestellung von Vormündern, Verleihung akademischer Grade, Ernennung von Notaren und ähnliches mehr.
Von eben diesen Befugnissen machte Wilhelm durchaus Gebrauch, ernannte z.B. Tutoren und Notare 118, übernahm auch in besonderen Fällen selbst Vormundschaften ( abgesehen von solchen bei Verwandten )119, doch scheinen die vielen Geschäfte und Missionen, die man ihm und er sich selbst auflud, dazu nicht oft Gelegenheit bzw. Möglichkeit belassen zu haben.
Immer wieder wurde er als Rat, ab 1572 zudem Amtmann zu Solingen und Burg sowie Burger Rentmeister 120, vor neue Aufgaben gestellt und zu Reisen gezwungen, als Deputierter und Verhandlungsführer, als Bevollmächtigter bei Inspektionen 121, Gesandtschaften und in Landtagsgeschäften. - 1577 wurde ihm seiner zahlreichen Aufgaben wegen ein zusätzliches Gehalt verschrieben 122.
Es war und blieb lange für ihn eine höchst unruhige Zeit - durch Forderungen des im Kampf gegen die Türken hilfsbedürftigen Reiches, den niederländisch-spanischen Krieg, der sich mit dem Truchsessischen verzahnte, die Auseinandersetzungen um die Herrschaft Homburg, die vielen Streitigkeiten im Lande ( um die Garnbleicherei im Grenzgebiet zur Mark; die Rechte der Zünfte u.a. in Solingen; die Nutzung der Wasserwerke längs der Wupper usw. ), am Hof durch die Tragödie um Jakobe von Baden, vor allem auch wegen der Unzurechnungsfähigkeit des Herzogs, an dessen Statt 1592 bis zu dessen Tod 1609 ein Rätekollegium die Regierungsgeschäfte zu führen hatte, letztlich noch, als 1609 ff. ein Krieg um die Erbfolge drohte.
Viel Mühe und Zeit hat Wilhelm gewiß auch sein großer, weitgestreuter Besitz gekostet. Wohl kaum einer seiner Standesgenossen hatte damals wie er sechs zum Landtag berechtigende Rittersitze. - Zu diesen "Festen Häusern" einige Angaben:
Das "Stammhaus" Bröl, von Wilhelm ausdrücklich so bezeichnet, brachte er kurz vor seiner Heirat dadurch an sich, daß er seinem Bruder Engelbert das diesem als Erstgeborenem zustehende adelige Vorrecht abkaufte und sich mit seinen nächstälteren Brüdern Johann und Volmar dieserhalb verglich ( so lt. Heiratsvertrag vom 13.12.1569 ).
In den nächstfolgenden Jahren bemühte er sich um Ausbau und Arrondierung besonders dieses Sitzes, obwohl er als Rat meist in Düsseldorf wohnte bzw. ab Tod seiner Schwiegermutter 1582 auf Heltorf, zudem als Amtmann zu Solingen und Burg an letztgenanntem Ort freie Wohnung hatte 123, zuletzt auch noch in Beyenburg als dortiger Amtmann 124.
Als seine Kinder auszusteuern bzw. zu versorgen waren, er seine Ratstätigkeit einschränken und sich als Solinger und Burger Amtmann 1602 vertreten lassen konnte 125, wandte er seinen Besitzungen und den daraus erwachsenden Einkünften wachsende Aufmerksamkeit zu, nun vor allem wieder dem "Stammhaus", dessentwegen allein er stets in den Ritterzetteln ( des Amtes Blankenberg ) eingetragen wurde.
Er versuchte sogar, Ansprüche "auszugraben", die längst nicht mehr galten, ließ sich z.B. 1607 den angeblich zu Bröl gehörigen Mühlenzwang für das gesamte Kirchspiel Ruppichteroth bestätigen, wie dieser dem Großvater seines Großvaters: Engelbert v. Sch.-W. 1442 verschrieben worden war 126.
Freilich: auch bei den anderen seiner Güter setzte er vor allem in den letzten anderthalb Jahrzehnten seines Lebens manches daran, Zubehör und Rechte auszudehnen, zu sichern und die Haushaltung zu optimieren 127.
Den Rechtsanspruch auf das Haus und Hof zu Heltorf mit dessen reichem Zubehör im Amt Angermund brachte ihm seine Frau bei der Heirat 1559 zu aufgrund ihres adeligen Vorteils als älteste Tochter. Als das Erbe seiner Schwiegereltern nach Tod der am 2. Dez. 1582 gestorbenen verwitweten Schwiegermutter zur Teilung anstand, gab es zwar heftige Auseinandersetzungen mit den beiden Schwägern Heinrich Wolff gen. Metternich und Johann v. Hanxleden, doch setzte Wilhelm seine Forderungen weitgehend durch - offensichtlich nicht zuletzt dank seiner "Beziehungen" 128.
Wilhelm und seine Frau kamen damals auch in den Besitz des Hauses Elsfeld im Amt Blankenberg, das sie 1600 seinem Bruder Gotthard verkauften 83.
Rötzinghofen im Amt Miselohe erwarb Wilhelm von den Erben des unverheiratet gebliebenen Wilhelm v. Katterbach, Volmars Sohn. Dieser hatte 1572 letztwillig seine Schwestern zu Erben seiner Immobilien eingesetzt und seine natürliche Tochter Agnes mit nur einer Geldsumme bedacht 129. Bereits 1574 gelang es dem mit dem Erblasser verschwägerten Johann v. Driesch wegen Rötzinghofen zum Landtag zugelassen zu werden 130, doch nahm nach längeren Teilungsverhandlungen 1594 Agnes v. Katterbach, Witwe des Cornelius v. Steprath zum Altenhof, alle Erbschaft in Besitz, die von ihrem Bruder Wilhelm v. K. zu Rötzinghofen herrührte und verpflichtete sich, des Bruders natürliche Tochter abzufinden 129.
Ab 1596 erscheint dann Wilhelm v. Sch.-W. als Herr zu Rötzinghofen auf dem Ritterzettel 131. - Im gleichen Jahr erwarb Wilhelm von Konrad Quad zu Alsbach für 5.200 Tl. den adeligen Hof Pilkrath im Amt Angermund 132.
Die Höfe zu Saurenbach im Amt Blankenberg mit dem landtagsfähigen Sitz kaufte Wilhelm um 1584 von Friedrich v. Steprath, dessen Name bis zum Vorjahr in den Ritterzetteln eingetragen, dann dort aber gestrichen und 1585 durch den Wilhelms ersetzt wurde 133.
Daß Wilhelm an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten ging, ist anderenorts dargestellt, ebenso auch, welches Ansehen er allgemein genoß 78. - Sein Besitz freilich und mehr noch sein Einfluß - halt zur Zeit des regierenden Rätekollegiums - ermöglichten ihm, für seine Kinder bestens zu sorgen 134.
Seinen "kranksinnigen" Sohn Franz ( + 1636 ) gab er in die Behandlung berühmtester Ärzte 135 und brachte ihn dann, weil es offenbar zu mehr nicht langte, in der Düsseldorfer Kanzlei unter. - Wilhelm, sein Erstgeborener, war schon früh gestorben. - Dem Heinrich v. Zweifel zu Overheid, Mann seiner Tochter Margarete, verschaffte er - anfangs ( 1602 ) noch als seinem Vertreter - die Amtmannsstelle zu Solingen und Burg; die zu Beyenburg dem Gatten seiner ältesten Tochter Maria Leonora: Wilhelm v. Bellinghausen, der auch in den Besitz des Hauses Leidenhausen kam. - Der Tochter Anna verschrieb er 3.000 Goldgld. auf den Sitz Rötzinghofen und übertrug ihr das "rittermäßige Erbe zu Elsfeld"; deren Ehemann: Bernd v. Overheid zum Schirpenbroich, wurde gleichfalls Amtmann, nämlich zu Bornefeld.
Am meisten profitierte der Stammhalter Johann Bertram v, Sch.-W., dem neben den Adelssitzen Bröl, Heltorf, Saurenbach und Rötzinghofen eine Vielzahl sonstiger Güter und einträgliche Rechte zufielen. Er brachte es nach seinem Studium ( Tübingen ) und einer Pilgerfahrt ins hl. Land zum Rat, dann Amtmann zu Angermund wie zu Landsberg und bergischem Landmarschall; 1625 präsentierte ihn der Pfalzgraf, der ihm die Erziehung seines Sohnes Philipp Wilhelm anvertraut hatte, zum Direktor des Landtags, beauftragte ihn mit wichtigen Missionen und ernannte ihn zum Obristhofmeister.
Nicht unerwähnt bleiben soll, daß von Wilhelm ein Bild überliefert ist, das wohl älteste für ein Mitglied der Familie. Es zeigt ihn als Teilnehmer des Leichenzuges, der den Sarg Herzog Wilhelm des Reichen am 10. März 1592 vom Düsseldorfer Schloß zur Stiftskirche begleitete 136. Allerdings sind alle in der Gruppe der mit ihm Schreitenden so gleichartig dargestellt, daß auf die Wiedergabe individueller Besonderheiten offenbar kein Wert gelegt wurde, eine Reproduktion somit nichts erbringen kann.
Wilhelm starb, als er von Heltorf aus zur Erledigung von Geschäften nach Ratingen gefahren war, unerwartet im Haus des dortigen Richters Christian Clouth am 4. Nov. 1611. Man ließ den Toten einbalsamieren und vom 6. gen. Mon. an in der Ratinger Pfarrkirche aufbahren, wo am 10. die feierlichen Exequien gehalten wurden im Beisein der Angehörigen und zahlreicher Standesgenossen und Honorationen. Seine letzte Ruhe fand Wilhelm jedoch nicht hier, sondern in der Düsseldorfer Kreuzbrüderkirche, wo er nach Fertigstellung der Gruft "in Stille eingesenkt" wurde 137.
Seine Witwe, die alte Amptsfrau zur Burgh Weschpfenningh geborne van Trostorff sei im Martio 1628 sanft in dem Herrn entschlaffen vermerkte Aegidius Gelenius in seinen Aufzeichnungen über Beyenburg (!) 138.
 
Diese Notiz wird dahin zu verstehen sein, daß die Witwe bei ihrer Tochter Maria v. Sch.-W. starb, deren Ehemann ( oo 1596 ) Wilhelm v. Bellinghausen als Amtmann zu Beyenburg auf dem dortigen Schloß wohnte.
Tatsächlich beigesetzt wurde die Verstorbene in der kleinen Kirche zu (Ober-) Burg. Ihr Sohn Johann Bertram ließ ihr dort einen mit sechs Wappen versehenen Grabstein von 9 Fuß Höhe und 4 1/2 Fuß Breite setzen 139. Dieser Stein wurde vor langem schon aus der Kirche entfernt, erst an die Kirchhofsmauer, dann in den Schloßhof versetzt. Er ist zwar, vor allem im oberen Teil, stark verwittert, läßt aber noch erkennen, daß vier Wappen - mit z.T. noch entzifferbaren Namen - ihre vier Ahnenquartiere betreffen 140, die, wie folgt, aufzulösen sind:
Eltern: Sibert v. Troisdorf zu Heltorf 1569 +
oo 1540 Anna v. Winkelhausen + 1582
Großeltern: Gerhard v. Troisdorf zu Heltorf + 1540
oo 2) 1515 Margarete v. Hammerstein 1554 +
bzw. Ludger v. Winkelhausen zu Kalkum + 1556
oo 1515 Gertrud v. Vlodrop 1551 +
 
Adelheid v. Scheidt genannt Weschpfennig
Im mehrgenannten Teilungsvertrag von 1576 heißt es u.a., für Adelheids Heilligspfennig habe ihr Bruder Wilhelm künftig nicht mehr aufzukommen; sie solle vielmehr von dessen ( und ihren ) vier Brüdern zufriedengestellt werden und Wilhelm die Rente aus Ersdorf in der Grafschaft Neuenahr behalten.
Diese Rente, die 1546 von Rorich v. Sch.-W. bezogen und 1566 seligen Rorichs Söhnen aufs neue verschrieben wurde 141, diente offensichtlich der Sicherstellung Adelheids bzw. ihrer Mitgift. - 1613 heißt es bei Teilung der Hinterlassenschaft ihres kinderlos verstorbenen Bruders Volmar, die angeblich durch Adelheid getätigte Schenkung müsse bewiesen werden und bis zum Nachweis als Pfandobjekt stehen bleiben, mithin von der derzeitigen Teilung ausgenommen werden 34.
Als sich 1646 Johann Bertram v. Sch.-W. ( Wilhelms Sohn ) mit den Gebrüdern Volmar und Engelbert ( Gotthards Söhnen ) verglich, wird Erstgenanntem die Rente aus Ersdorf im Wert von 1.000 rhein. Gld. überlassen, nachdem er bereits 1621 geltend gemacht hatte, sein Vater habe sich seiner Ansprüche aufs Erbe der verstorbenen Möhne Adelheid nie begeben 34.
Diese Angaben machen wahrscheinlich, daß Adelheid 1613 noch lebte, jedoch kinderlos verwitwet, da ihr alleiniges Verfügungsrecht nicht in Zweifel stand und die Rente dann tatsächlich wieder in Händen ihrer Familie war.
Ein ausdrückliches Zeugnis für Adelheids Ehe und Ehemann datiert erst auf den 7. Febr. 1573. Damals teilten Johann Storm und dessen Ehefrau Adelheid sowie seine Schwester Apollonia mit ( genannten ) Verwandten der Mutter beider Schwestern, wobei als Schiedsfreunde für das Ehepaar mitwirkten Engelbert und Wilhelm v. Sch.-W. sowie Heinrich v. Kelterhaus, Schultheiß zu Eitorf 142.
Dieser Teilung voraufgegangen war eine am 1. März 1570 zu Waldbröl vereinbarte, durch die Johann Storm zu Blankenberg und seine Schwester wegen ihrer Mutter Apollonia v. Diezenkausen gen. v. Ellingen ( genannte ) Güter erlangten 143.
Die familiären Verhältnisse sind nicht leicht zu durchschauen, und die wenigen Überlieferungen haben manch irrige Interpretation gefunden. Da ein gesonderter Exkurs hier nicht Platz finden kann, möge Folgendes zur Klärung beitragen:
Der Bruder Dietrich der o.g. Apollonia v. D. gt. E. heiratete 1534 Anastasia v. Langenbach gen. v. Sassenroth 144. Johann Storm trat 1542 in bergische Dienste 145; sein Vater Heinrich war seit 1518 bergischer Landschreiber des Amtes Blankenberg 146, heiratete 1520 147 und starb 1556 148.
Da Johann Storms Schwester Apollonia seit erwähnter Vereinbarung von 1573 als Ehefrau des Johann Pampus zu Böcklingen erscheint 149, dürfte die Teilung zeitlich mit ihrer Heirat oder der zwischen Johann und Adelheid v. Sch.-W. in Zusammenhang stehen.
In der Folge tritt Johann Storm zum Scheid ( = Oberscheid, Ksp. Uckerath ) noch mehrfach als Verwandter der Sch.-W. in Erscheinung, so 1592, als Anna v. Müllenark, Tochter der Gertrud v. Sch.-W., mit Richard Krümmel von Nechtersheim die Ehe beredete 79, 1597, als Wilhelm v. Sch.-W. seinen Schwager (!) zur Hochzeit seiner Töchter nach Burg einlud und dieser ( auch hier als Schwager bezeichnet ) die Heiratsverträge der Töchter beurkundete 150.
1598 waren Johann Storm und Gotthard v. Sch.-W. Vormünder der Kinder des verstorbenen Wolter v. Gebhardshain 151 und 1602 beide Heiratsfreunde der Margarete v. Loe 152.
Die letzte datierte Nachricht, die für Johann Storm zum Scheid vorliegt, bezeugt, daß er 1614 als Oheim und Pate der Anna Elisabeth, Tochter des Winand (v.) Motzfeld, dieser seinen Zehnt zu Braschoß schenkte 153. Er mag noch einige Jahre gelebt haben; jedenfalls ist überliefert, er habe seinem Patenkind Hans Gottfried Pampus ( d.i. der Sohn seiner o.g. Schwester Apollonia ) letztwillig (!) ein Fünftel des zum Haus Bülgenauel gehörigen Jagdrechts vermacht 154.
 
Anna v. Scheidt genannt Weschpfennig
Für ihre Filiation ist kein ausdrückliches Zeugnis bekannt und die Quellenlage überhaupt wenig ermutigend, daher ein wenig Weitläufigkeit unvermeidlich ist.
Nur zwei Nachrichten fanden sich, in der sie mit ihrem Ehemann ans Licht tritt: 1584 kauften Heinrich Kelterhaus 155, Schultheiß zu Eitorf, und seine Frau Anna v. Sch.-W. vom Stift Schwarzrheindorf eine Roggenrente aus dem Stiftshof zu Eitorf 156, und 1593 veräußern die Eheleute mehrere Grundstücke bei Eitorf 157.
Immerhin ist nicht zu übersehen, daß eine enge Beziehung zwischen den Kelterhaus und dem hier interessierenden Zweig der v. Sch.-W. bestand. Mehrfach finden sich Nachrichten, die beide Familien in Zusammenhängen zeigen, die nicht mit ( bloßer ) Nachbarschaft oder amtlichen Tätigkeiten zu erklären sind. Zudem heißt es 1594, die Schönenberger Kapelle sei Eigentum der sämtlichen Brüder und Schwestern (!!) v. Sch.-W. 158.
Für engere Bande sprechen von den bereits mitgeteilten Urkunden die von 1570 143, 1590 87 und vor allem die von 1573 142, in der Heinrich Kelterhaus zugleich mit vier v. Sch.-W. erscheint, und es mag nicht von Ungefähr dazu gekommen sein, daß Heinrich 1566 als Landschreiber des Amtes Blankenberg Heinrich Storm nachfolgte 159, dem Schwiegervater der Adelheid v. Sch.-W.
Andererseits begegnen bei den (v.) Kelterhaus ab dem letzten Jahrzehnt des 16. Jhs. Vornamen - wie Peter, Volmar und Adolf -, die bei Ihnen bis dahin nicht vorkommen, dagegen bei den v. Sch.-W. just eine Generation früher.
Wenn auch hier zur Genealogie der (v.) Kelterhaus nichts ausgebreitet werden kann ( publiziert ist kaum etwas Erwähnenswertes ), läßt sich doch mit Gewißheit feststellen, daß Anna nicht unter ihrem Stand heiratete, die v. Kelterhaus jedenfalls - anders als die Storm - Inhaber freier Rittergüter waren.
Herzog Wilhelm von JB. bestätigte seinem verdienstvollen Dinger Heinrich vom Kelterhauß durch Urkunde, gegeben auf Schloß Hambach 160 am 24.3.1589, das von seinem landesherrlichen Vorfahren gewährte Recht, das nun Viehof genannte Gut zum Kelterhaus im Ksp. Eitorf als freien Ritterhof erblich zu besitzen, jedoch ohne Genehmigung weder zu veräußern noch zu verpfänden.
Der vom Notar Johann Gerhard Hannewinkel ( um 1680 ) beglaubigten Abschrift ist eine weitere - undatierte - vorangestellt, wonach Herzog Wilhelm von JB. und seine Gemahlin Anna v. Bayern dem Werner von Kelterhausen und dessen Frau Margarete das schon von Werners Vorfahren besessene Erblehen zum Kelterhaus nebst dessen Zubehör ( Jagd, Fischerei, Ölmühle u.a.m. ) von allen Abgaben befreiten unter Fortbestand der Verpflichtung, auf Erfordern gleich den anderen Adligen mit Pferd und Waffen zu dienen 161.
Auch mit Haus Probach im Eitorfer Kirchspiel besaßen die (v.) Kelterhaus ein Manngut, ausgestattet mit Jagd- und Fischereirechten sowie einem Erbbegräbnis in der Eitorfer Pfarrkirche 162. - Probach ging zu Lehen von den Herren zu Rennenberg. 1441 Jan. 8 hatte Rorich, Herr zu Rennenberg, das Gut an die Eheleute Johann und Christine ( Kirsten ) von Eitorf ausgetan. 1451 Febr. 20 Rorichs Sohn Hermann an Johann Vehling und Elisabeth v. Eitorf, Schwiegersohn und Tochter des Vorgenannten. Auf dem Erbwege, so heißt es, war Probach dann durch Katharina Vehling an deren Mann Dietrich von (!) Kelterhaus gekommen, und von eben diesem wird gesagt, sein Sohn Heinrich v. K. habe Probach für rund 2.000 Reichstl. weit unter Wert verkauft 163.
Das Eitorfer Hofgerichts- und Erbbuch des Stifts Schwarzrheindorf nennt Heinrich Kelterhaus(en) gut zwei Dutzend Male, sowohl als verhandlungsführenden Schultheißen bzw. Vogt wie auch als Gutsbesitzer ( u.a. des Viehofs in Eitorf, 1605 ), Verkäufer ( z.B. eines Gutes in Nannenhohn, 1601 ) und Käufer von Land, Busch, Wiesen und Rechten in und bei Eitorf 164.
Nachdem beim ersten Hofgeding, von dem das Gerichtsbuch berichtet, die erwähnten Grundstücksverkäufe durch Heinrich und seine Frau Anna v. Sch.-W. eingetragen waren, weiß das nachfolgende Protokoll am 18. Jan. 1594, der jetzt zum zweiten Male verheiratete Schultheiß Heinrich v. K. habe vorgetragen, das mit seiner vorfrawen verheiligte ( also mit Anna erheiratete ) Gut zu Buschs 165 komme nun seinen Vorkindern zu ( Bl. 8 ).
Die Heirat der Anna v. Sch.-W. ist vor die Erbteilung vom 15.3.1576 zu datieren, in der von ihr keine Rede ist, und wahrscheinlich um einiges früher, da ihre Mitgift - im Gegensatz zu der ihrer Schwester Adelheid - bereits ausgetan war und keinem der teilenden Brüder in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben wurde.
Die mehrfach, jedoch nur mit ihrem Vornamen Agnes genannte zweite Frau K. vertrat ihren Mann beim Geding vom 29. Jan. 1606 ( Bl. 43 ), und auch beim nächsten mußte sich Heinrich am 15. Juni 1606 vertreten lassen, nämlich durch seinen Vetter Volmar Kelterhaus ( Bl. 50 ). - Am 15. Juni 1610 heißt es dann, Heinrich sei mit Tod abgegangen, ein neuer Schultheiß aber noch nicht bestellt. Frau Agnes wird als Schultheißin letztmalig am 23. Jan. 1612 genannt ( Bl. 56 ).
 
A n m e r k u n g e n
 
Folgende Abkürzungen finden außer den gebräuchlichen Verwendung: A = Archiv. - AS = A Schlenderhahn; jetzt HAK, Bestand 1037; da noch ungeordnet, wird der Kasten genannt, in dem sich die U bzw. Akte derzeit befindet. - BGV = Bergischer Geschichtsverein. - D = Hautstaatsarchiv Düsseldorf. - HAK = Historisches A der Stadt Köln. - Hs = Handschrift. - JB = Jülich-Berg. - Ksp. = Kirchspiel. - RKG = Reichskammergericht. - Sch.-W. = ( v. ) Scheidt gen. Weschpfennig. - Slg. Red. = Sammlung des Jül.-berg. Archivrats Joh. Gottfr. Redinghoven; als Cod. Germ. 221 B in der Bayer. Staatsbibliothek München.


1 Zusammenstellungen nach dem Stand von Dezember 1995 und Februar 1996 sind dem Verfasser überlassen worden.
2 Noch sind manche Namen verlesen, alter und neuer Datierungsstil nicht unterschieden und bei biographischen Angaben nicht die von Geburt und Taufe, von Eheberedung, Trauung und Heiratsvertrag, von Tod, Beisetzung und Exequien.
3 Als Beilage Nr. 6 zu Wellers Archiv in: Archiv für Stamm- und Wappenkunde, II. Jahrgang 1901/02.
4 Zur Geschichte der rheinischen Adelsfamilien, Düsseldorf 1925
5 "Opfer" geworden sind sogar E. v. Oidtman (s. Mappe 1070 seiner Slg. in der Universitätsbibliothek Köln) und G. Corbach (Geschichte von Waldbröl, 1973, SS 263 ff), die sich sonst an archivalische Zeugnisse zu halten pflegten.
6 Als Ausfertigung auf Papier in: AS, Kasten 29
7 A Heltorf, H 6, 1.
8 Zu 1464: D, Seligenthal, Akte 19, Bll. 7 ff.
9 D, Hs A II 3, Bl. 47 bzw. A II 6, Bl. 227.
10 D, Hs A II 7, Bl. 15.
11 So 1530: D, Berg Lehen, Manngelder 14, Nr. 21 (ebda., Nr. 13 seines Vaters Quittung von 1504), sowie 1541 - D, JB, Hs 21, Bl. 233. - Ferner - wegen der Schatzgelder aus der Grafschaft Neuenahr -: H. Frick, Quellen zur Geschichte von Bad Neuenahr, 1933, S. 270 (anno 1546) sowie 1566 = Bestätigung für Rorichs Söhne - A Heltorf, J 4, 1 (Insert in U vom 26. 8. 1607).
12 AS, Kasten 32.
13 StaatsA Münster, Studienfonds, Schönholthausen, Nr. XVII.
14 A zu Ostwig, U ( ohne Signatur ).
15 D, Berg Lehen 7 bzw. A Heltorf, A 1, 3, Nr. 3.
16 Etliche Nachrichten im StaatsA Marburg, Dep. v. Dörnberg u. Slg. Knetsch; auch in U 629 des A zu Schönstein (1492). - Daß er 1560 eine Erbteilung zwischen Hermann v.d. Hees gen. Happerschoß und dessen Schwester Anna mitbesiegelte, erfolgte nicht wegen Verwandtschaft. Alle fünf Siegler waren Amtspersonen im Lande Blankenberg (D, RKG H 322, Quadrangel 22).
17 Außer in oben mitgeteilter Teilung viele Angaben in den Heimatblättern des Siegkreises, Mai 1940.
18 A Heltorf, H 6, 1.
19 StaatsA Koblenz, Bestand 53 (=Reichsritterschaft), Nr. 338, Bl. 254 f.
20 So jeweils mehrfach bezeugt für bzw. bei Nachkommen dieser drei Söhne in Aufschwörungen (vgl. A. Fahne, Geschichte der kölnischen ... Geschlechter, II, 1853, S. 71), auf Grabsteinen ( z.B. in Rösrath ) und durch eine - vom Syndikus der Landstände beglaubigte - Zusammenstellung mit den je vier farbigen Vollwappen der Eheleute Gotthard v. Sch.-W. und Katharina v. Dernbach (AS, Kasten 29). - Anna v. Kaldenbach entstammte dem bergischen Geschlecht v. K., das drei aufgerichtete Löwen nebeneinander in geteiltem Schild führte.
21 A Heltorf. K 29.
22 Dieser Hof bzw. sein Name ist zuletzt - als Besitz der v. Waldenburg gen. Schenkern - Anfang des 17. Jhs. nachzuweisen.
23 Zur Unterscheidung von seinem gleichnamigen auf Markelsbach ansässigen Bruder ( 1476 - 93 ) wird er häufig als "der Junge" bezeichnet; er tritt urkundlich 1469 bis 1513 in Erscheinung, 1514 als verstorben.
24 A Herrnstein, Vermischte U, (ohne Signatur).
25 Lt. Monatsschrift des BGV, 6, 1899, S. 99.
26 A Öfte, U 169 - lt. Repertorium des verlorenen A.s, im Besitz des Verfassers.
27 Wie vor, U 215.
28 Vgl. Friedrich Küch, Landtagsakten von Jülich-Berg, Bd. 1, Düsseldorf 1925, S. 130. - Als der Marschall zwei Jahre später vom Pfalzgrafen zum Direktor des Landtages präsentiert wurde ( S. 121 ff ), lag die Aufschwörung trotz neuerlicher Anmahnung noch nicht vor, und der Pfalzgraf befand dann, eine solche sei seinem Marschall nicht zuzumuten (S. 187). - Es mag sein, daß sich für Anna Taubenschlags Eltern der angeblich adelige Stand nicht hätte nachweisen lassen.
29 A Heltorf, J 1, 19; bei der Teilung von 1576 - s.o. - kam die Hälfte aus Rorichs Besitz an Wilhelms Bruder Engelbert. Daß Rorich v. Sch.-W. und Johann Winkels von Niederdollendorf, Walrafs Vater, im Amt Blankenberg über gemeinsamen Besitz verfügten, ist schon 1534 bezeugt - D, Bödingen, U 153.
30 D, Hs N 6 VIII, Bl. 35; dadurch wurde der - vor langer Zeit untergegangene - Hof zu einem Sattelgut, und als solches wird er 1630 unter dem Namen Buch genannt - wie vor, Bl. 371. - Der Landschreiber Johann v. Brambach übernahm die Verwaltung des Amtes Blankenberg nach Tod des 1543 bei Sittard gefallenen Bertram v. Lützerode ( D, Hs A II 6, Bl. 85 ) und führte die Geschäfte bis zur Ablösung durch den Amtmann Wilhelm v. Lützerode, genannten Bertrams Sohn, erstmals mit Titel genannt im Jan. 1549 - Hess. Landesbibliothek Darmstadt, Hs. 2731, Bl. 73.
31 Zum Vorstehenden und Nachfolgenden genüge hier der Hinweis auf die mit ihren (weiterführenden) Quellen publizierten Nachrichten in den Nassauischen Annalen, Bd. 72, 1961, S. 164, und Bd. 106, 1995, S. 257, Anm. 253. - Der Autor Dr. Gensicke, Wiesbaden, teilte dankenswerterweise einige Ergänzungen mit, so: die v. Buchenau an der oberen Lahn b. Biedenkopf - Wappen: 2,1 Garben unter leerem Schildhaupt - seien nach 1399 nicht mehr nachzuweisen; die Schildfigur der sich nach Buchenau an der Eitra benennenden v. B. sei ein Vogel gewesen; von der hier interessierenden Sippe habe er bisher kein Siegel gesehen.
32 Annalen d. Hist. Vereins für den Niederrhein, Bd. 61, S. 171.
33 Die Tatsache, daß Abschriften der nicht im Original erhaltenen Stiftungs-U von 1515 das Jahr 1550 nennen - soweit bekannt: alle -, hat etliche Irrtümer nach sich gezogen, die sich z.T. hartnäckig halten ( z.B. wird der hier interessierende Engelbert noch allenthalben als Amtmann zu Blankenberg bezeichnet ), z.T. durch "Korrektur" weiter verschlimmert wurden. ( H. Adolphs, Die Burg Niederpleis, 1984, S. 80, hält "unseren" Engelberts gleichnamigen Neffen für den Stifter und datiert ins Jahr 1650 ).
34 A Heltorf, J 1, 19; auch erwähnt ebda., H 6, 1. - Dem Vertrag stimmten die Gebrüder Johann und Volmar zu.
35 Insb. In: D, RKG H 1966 und L 394 sowie Hs D II, 1; auch in U des A.s Öfte.
36 Aus diesem Jahr liegen mehrere Nachrichten vor (sowohl) im ersten wie im letzten Bestand lt. vorausgehender Anm.), in denen Engelbert Rechte der Anna verficht, auch derentwegen gerichtlich geladen wurde.
34 A Heltorf, J 1, 19; auch erwähnt ebda., H 6, 1. - Dem Vertrag stimmten die Gebrüder Johann und Volmar zu.
35 Insb. In: D, RKG H 1966 und L 394 sowie Hs D II, 1; auch in U des A.s Öfte.
36 Aus diesem Jahr liegen mehrere Nachrichten vor (sowohl) im ersten wie im letzten Bestand lt. vorausgehender Anm.), in denen Engelbert Rechte der Anna verficht, auch derentwegen gerichtlich geladen wurde.
37Zeitschrift des BGV. Bd. 86, 1973, SS 34 ff.
38 S. die Aussage des Pastors zu Sand in: D RKG H 1966, Bd. IV, der selbst der Trauung beigewohnt hatte und fünf Kinder aus dieser Ehe kannte. - Ein Zeitpunkt wird hier nicht genannt, wohl aber das Heiratsdatum von Rolands Bruder Johann ( 26. Okt. 1533 - wie vor, Bd. V ). - Aus der Erbteilung der Gebrüder vom 3. Febr. 1524 - ebda., Quadrangel 160 - folgert deren Großjährigkeit.
39 StadtA Neuss, Schöffenbuch II, S. 482.
40 D, JB II 4320, Bl. 4.
41 StadtA Werl, A Borg, U 16.
42 1581 wurde vermerkt, auf dem Hof Vogelsang, der kein adeliger Sitz, sondern "bis anhero" ein Halfmannshof gewesen, wohne "itzo" Engelbert v. Sch.-W. - Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte ...., Bergische Städte II: Blankenberg und Deutz, 1911, S. 94.
43 AS, Kasten 37.
44 A zu Schönstein, Akte 6044.
 
45 D, JB II 4315, Bll. 206 ff.
46 Fürstl. v. Quadt`sches A Isny (Württ.), Ausf. ohne Signatur.
47 StaatsA Münster, A Hardenberg, Akte 2727.
48 Slg. Red. 12, S. 562.
49 A zu Hemmersbach; auch RijksA Maastricht, A. v. Geloes, U.
50 A Frens (Erft), U ohne Signatur.
51 D, Kurköln, U 4397.
52 Wie vor, U 4410.
53 HAK, Slg. Fahne, U 225.
54 D, JB II 4215 (eingetragen unter dem Amt Bergheim).
55 Dies bezeugen Akten der 50er und 60er Jahre im A Hemmersbach; vgl. A zu Schönstein, U 1377.
56 HAK, Testament M 380.
57 Seine Befugnis wurde am 6.1.1570 dahin erweitert, daß seiner Aufsicht über das Bergische hinaus alle Gebiete unterstellt wurden, in denen der Herzog die Jagdhoheit besaß - D, Hs A II 8, S. 235.
58 D, Hs A II 7, S. 140.
59 D, Altenberg, Akte 54; 1581 ertauschte er weitere Grundstücke bei Leidenhausen von der Abtei - ebda., U 1070.
60 s. jeweils: D, JB II, 4315.
61 A Schönstein, U 1377.
62 B. Hilliger, Die Urbare von St. Pantaleon in Köln, Bonn 1902, S. 593.
63 D, JB, U 2424.
64 Jeweils: D, Hauptgericht Jülich, Nr. 1902; mit dem letzten Testament ( auch überliefert in: D, RKG B 1102, Bll. 235 ff, ebenso wie das erste - ebda., Bll. 222 ff ) widerrief Margarete alle früheren.
65 Ertrag brachten vor allem die Prozesse: D, Hauptgericht Jülich, Nr. 1902, RKG B 1102, B 2132 und P 52 sowie Überlieferungen für das kurkölnische Lehen Schillingshof zu Gustorf und das der Abtei St. Pantaleon zu Frankeshoven.
66 A Ingenfeld, U 1447.
67 D, Orte: Oberempt, U 1.
68 Für ihn empfing 1589 von St. Pantaleon Johann v. Blittersdorf ein Viertel des Lehens Frankeshoven.
69 Wilhelm wurde am 2.4.1596 für seine Frau mit dem Hof zu Gustorf belehnt - A Ingenfeld, U 1529; auch D, Kurköln, Lehen, Spez. 80.
70 D, JB II, 4315, Bl. 221.
71 D, Findbuch: JB, Nachträge, Nr. 2906.
72 A Heltorf, J 1, 5.
73 Dem Verfasser 1959 mitgeteilt durch die Siegburger Stadt-Archivarin M. Geimer (+), die als Quelle lediglich: Jülich-Bergische Akten angab. (In: D noch nicht aufgefunden.)
74 D, Hauptgericht Jülich, 1902, Bl. 28. - Margaretes früheste Erwähnung - als Ehefrau Blittersdorf - anno 1572 in: E. v. Hammerstein-Gesmold, Urkunden u. Regesten zur Geschichte der Burggrafen und Freiherrn v. Hammerstein, 1891, Nr. 1075.
75 A Haus Bell (am Laacher See), U 61; als Heiratsfreunde siegelten für die Braut ihres Vaters "Schwäger": Johann v. Schnellenberg zu Schönholthausen, Mauritius Hoen zu Willbringhoven und Wilhelm v. Gebhardshain.
76 Deren Eheberedung in vorgen. A, U 59; Georg überließ alle seine Erbgüter 1555 seinem Bruder Goddart (unter Mitwirkung der Ehefrauen beider) - ebda., U 69.
77 Für ihn nahm sein Schwager Volmar v. Sch.-W. 1566 Gelder auf - A Bell, U 69.
78 Zu dieser - noch mehrfach zu zitierenden - Hochzeit s. K. Niederau, Beiträge zur Solinger Geschichte, 1983, SS. 68 - 128.
79 Als ihre Tochter Anna v. M. am 23.6.1592 die Ehe mit Richard Krümmel von Nechtersheim beredete, waren unter den Zeugen der Braut Gotthard v. Sch.-W. und Johann Sturm zum Scheid - A Bell, U 110. - Das vorliegende Regest läßt nicht erkennen, ob Frau Gertrud noch lebte.
80 Zu den Daten 1590 und 1581 s. - wie überhaupt zu den v. Müllenark - die genealogische Arbeit von H. Gensicke in: Nassauische Annalen, Bd. 87, 1976, SS. 183 ff.
81 AS, Kasten 37. - Den Auszug beglaubigte 1703 Johann Karl v. Belven zu Venauen, dem das "Original" zugekommen war durch seine Frau Anna Katharina v. Sch.-W., die eine Tochter von Gotthards Sohn Engelbert war.
82 Bis zu den genannten Großeltern reichten die in Fußnote 20 zitierten Ahnenquartiere wie auch die auf dem Grabstein des Volmar v. Sch.-W.
83 Ausfertigung der U im Heimatmuseum Siegburg. - Zum "uralten adeligen Sitz" gehörten u.a. die Fischerei im Pleisbach, die Mühle zu Freckwinkel, ein Gut zu Udenbach und die vom Stift Vilich zu Lehen gehenden Zehnten zu Birk und auf dem "Heinßberg".
84 1604 konnte Gotthard seine Busch-Gerechtigkeit bei Elsfeld durch einen Tausch mit der Abtei Heisterbach, die zudem 200 Reichstl. erhielt, vergrößern - U im Besitz von P. Eberhard v. Sch.-W., Wiehl.
85 StaatsA Koblenz, Abt. 30, Nr. 6446. - Der mit ihm belehnte Heinrich v. Sch.-W. (beide werden bei Belehnung als "Gevettern" bezeichnet) war ein Sohn des Gotthard zu Beuinghausen, dieser ein Bruder von "unseren" Gotthards Bruder Rorich.
86 Wie vor, Nr. 4429.
87 D, Ehreshoven, Akte 906.
88 A Haus Tetz (b. Linnich), U 34 (lt. Findbuch).
89 A Haus Rott, U 1.
90 Zwei betr. U sah der Verfasser im Nachlaß Dr. G. Aders (+ 1984); eine neuerliche Einsichtnahme zwecks genauerer Verzeichnung war nicht möglich, weil der Verbleib nach Ordnung des Nachlasses nicht festzustellen war.
91 Etliches dazu wie zum Folgenden in: A Heltorf, J 1, 19.
92 StaatsA Münster, LandesA Siegen, 21 K, Nr. 4.
93 Vgl. Fr. Küch, Landtagsakten von Jülich-Berg, 1925, Einleitung und passim.
94 A Ostwig i. W., Abt. v. Lünincksche Familien-Papiere, ohne Signatur.
95 Lt. Mitteilung (1970) von E. Frhr. V. Weichs-Wenne (+) nach U im A Junkernthal.
96 D, Hs A II 8, Bl. 19.
97 Annalen d. Hist. Vereins für den Niederrhein, 58, S. 140.
98 Wie Anm. 96, Bl. 235.
99 Sieben Male allein in: Urkunden u. Quellen zur Geschichte von Stadt u. Abtei Siegburg, Bd. II, 1985.
100 Schon in den 80er Jahren hatten Volmar und sein Schwager v. Seelbach-Quadfasel etliche Güter aus der Hinterlassenschaft ihres Schwiegervaters Albrecht v. Dernbach verkauft, vor allem solche in den Ämtern Herborn und Tringenstein (Dillkreis) - Quelle wie Anm. 92.
101 AS, Kasten 32. - An der Ausfertigung auf Pergament hängen nur noch Reste der Siegel beider v. Sch.-W. und des v.d. Lipp gen. Huhn.
102 Diese gehen fast ausschließlich zurück auf die Kurzbeschreibung in: Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz / Die Kunstdenkmäler des Siegkreises, Düsseldorf 1907, S. 83, wo es u.a. heißt, auf dem Stein seien vier Ahnenwappen zu finden. -
Bislang rätselhaft ist, wem der v. Dernbachsche Grabstein zu Schönenberg mit dem Sterbedatum: 1583 Nov. 2 zuzuordnen ist; vom Vornamen der Inschrift wurde 1907 "Gabre..." gelesen; er lautet jedoch augenscheinlich: "Catrein".
103;mso-ansi-language: EN-GB'> D, Hs A II 8, Bl. 295. Er war über die v. Driesch mit den v. Sch.-W. verschwägert.
104 Red. Bd. 19, Bll. 251 f. - Dort weitere Angaben zur Kapelle, u.a., daß für deren Einkünfte die Gebrüder v. Sch.-W. sorgen und sie dort ihr Begräbnis haben. - Vgl. O. Redlich, Jülich-Bergische Kirchenpolitik ...., Bd. II, 1915, S. 93.
105 Bergisch Jülichsche-Geschichtsblätter 7, 1930, Heft 2/3, S. 22.
106 Beispielsweise brachte Judith v. Sch.-W., Johanns Tochter, die ihr durch Volmars Tod zugefallenen Güter 1587 in die Ehe mit Adam Krümmel von Nechtersheim - A Heltorf, J 1, 5. - Andererseits: Volmars Witwe verfügte gemeinsam mit ihrem Schwager Gotthard v. Sch.-W. am 12. Juni 1596 über Grundstücke zu Rommersdorf - Nachlaß Aders, s. Anm. 90.
107 StadtA Höxter, A, Nr. 156 ( Daten-Slg. ).
108 Ferd. Pauly, Springiersbach ( = Trierer Theologische Studien, 13 ), 1962 ( bei ihm auch der Todestag ); vgl. Marienkirche und -kloster Springiersbach, ebda. 1954 ( S. 15 ).
109 StA Koblenz, Reichsritterschaft ( = Abt. 53 ), Nr. 338, Bl. 254 f; hier seine Angaben über seine Eltern ( s. bei Anm. 19 ).
110 Wie vor, Reichskammergericht ( = Bestand 56 ), Nr. 2624 ( RKG-Signatur T 397 / 1445 b ), S. 304.
111 Lt. eigener Aussage vom 16.4.1608 war er damals 73 Jahre alt und stand "nu ins 50. Jahr" in jülich-bergischen Diensten - D, RKG D 547, II, Bl. 141.
112 Er hatte für sein Studium Gelder von Wilhelm v. Neuhof gt. Ley aufgenommen und stellte dieserhalb am 24.6.1559 eine Obligation aus - A Heltorf, J 1, 38. - Es handelt sich um den 1564 gestorbenen Amtmann zu Steinbach und Herrn der Rittersitze Eibach, Honrath und Georghausen. - An welcher Universität Wilhelm studierte, ist noch zu ermitteln.
113 Lt. Petrus Denasius, Jus camerale, 7. Aufl. Straßburg 1652.
114 G. v. Below, Landtagsakten von Jülich-Berg, II, Düsseldorf 1907, S. 77.
115 Karl E. Demandt, Das Katzenelnbogener Rheinzollerbe, II, Wiesbaden 1980, S. 84.
116 D, Hs A II 8, Bl. 29.
117 K.F. v. Frank, Standeserhebungen und Gnadenakte für das Deutsche Reich ..., Bd. 4, Senftenegg 1973, S. 233.
118 Nach der durch ihn am 20.2.1577 zu Düsseldorf getätigten Autorisierung des Adolf Vasmann ( A Haus Laer b. Bochum, U 44 ) - der dann als Notar in Köln nachzuweisen ist -, konnte eine spätere nicht ermittelt werden.
119 So z.B. über die Kinder des verstorbenen Johann v. Ulenbroich zu Öfte ( um 1570 ) - StaatsA Münster, RKG U 27.
120 Amtseinsetzung am 13.8.1572 - D, Hs A II 8, Bl. 151. - 1586 kaufte er von Gottfried v. Steinen dessen dortigen Burgsitz ( A Heltorf, J 7, 1 ) und beantragte die Anerkennung als Rittersitz ( ebda., J 16, 2 ).
121 Für die Neubebauung des Bezirks bei der zerstörten Burg in Elberfeld gab seine Inspektion von 1598 wesentliche Impulse.
122 D, Hs A II 8, Bl. 198. - 1600 wurden ihm seiner Verdienste wegen 500 Reichstl. der Pfandsumme für die Rheininsel vor Mündelheim erlassen - A Heltorf, J 15,5.
123 Vgl. Anm. 120. - Vor der Burg baute er ein eigenes Haus, das 1615 seine Witwe bewohnte - A Heltorf, J 1, 19a.
124 Dieses Amt verwaltete er, nachdem er es auf herzogl. Befehl 1593 nach Tod der Witwe v. Waldeck als Pfandinhaberin in Besitz genommen hatte - StaatsA Marburg, Abt. 115, 38. -
125 Er war damals so geschwächt, daß er nicht zu reisen vermochte - KreisA Viersen, A Tannheim, Alte 1562 h. - Mit seiner Vertretung beauftragt wurde sein Schwiegersohn Heinrich v. Zweifel.
126 D, Slg. v. Oidtman, U 1. - Längst hatte auch Haus Saurenbach eine Zwangsmühle im Kirchspiel.
127 Das A zu Heltorf verwahrt etliche Rechnungen aus besagter Zeit, die äußerst penibel geführt sind und selbst kleinste Einnahmen und Ausgaben aufführen.
128 Im Sterbehaus kam es sogleich zu offenem Streit; am Tag der Beerdigung ( 5. Dez. ) veranlaßte Wilhelm den zur Beisetzung erschienenen Angermunder Richter, ihm einen "Possessionsschein" über die Inbesitznahme Heltorfs auszustellen (Heltorf, H 7,3), und tags darauf ließ er sich notariell bestätigen, das Haus in aller Form an sich genommen zu haben (ebda H 7,4). - Es kam zu gewaltsamer Gegenwehr der Schwäger (s. ebda., Q 142 u. 143), zu Klagen und Gegenklagen beim Hofrat in Düsseldorf, vor dem dann am 31. Okt. 1584 von den Prätendenten ein Vergleich geschlossen wurde (ebda, N 1). - Der Besitz wurde in drei Quoten gesetzt (ebda., H 7,5) und diese ausgelost, freilich ohne den "adeligen Vorteil".
129 Näheres in: D, RKG F 109.
130 StadtA Leverkusen, Slg. Oligschleger, Bd. IX, S. 33; vgl. bei flg. Anm., Bl. 206.
131 D, JB II 4315, Bl. 288.
132 A Heltorf, P 1.
133 Wie 131, Bl. 220 ( anno 1583 ) bzw. Bl. 235 ( anno 1585 ).
134 Vgl. dazu sein mit seiner Frau gemeinsam aufgesetztes Testament vom 6. Nov. 1597 - A Heltorf, J 1, 6.
135 Quellenbelege für diese und die nächstfolgenden Angaben werden mit einer künftigen Darstellung der betr. Generation beigebracht.
136 Illustration zu: Dietr. Graminäus, Spiegel der Vergänglichkeit, Köln ( 1592 ).
137 Detaillierte Rechnungen verzeichnen die jeweils entstandenen Kosten - A Heltorf, J 1, 16; vgl. ebda., J 14,2
138 HAK, Abt. 1039, Bd. X, Bl. 75 ( Todestag war der 3. Mai ).
139 A Heltorf, J 14,8 ( Schreiben an den Burger Kellner Karsch ).
140 Zum Stein und zur Deutung der Wappen vgl. Bergische Tageszeitung vom 22. Sept. 1943.
141 Wie Anm. 19; zu 1566 auch: D, Hs A II 8, Bl. 19.
142 Mitteilungen d. Westd. Gesellschaft f. Familienkunde, 12, 1940, Sp. 79.
143 D, RKG S 2724, Beilage H 14; unter den Schiedsfreunden: Asmus v. Langenbach gen. Sasseroth, Eberhard v. Sch.-W. zu Beuinghausen, Friedrich v. Gebhardshain und Heinrich Kelterhaus, Dinger zu Eitorf.
144 HauptstaatsA Wiesbaden, Bestand 340, Nr. 3850.
145 Red. 12, S. 558.
146 D, Hs A II 3, Bl. 175.
147 D, JB I, 179 ( H. Storm lädt zu seiner Hochzeit nach Blankenberg den Kanzler Lüning ein ).
148 Als die v. Mudersbachschen Erben 1556 ihre Rechte am Nachlaß ihres Oheims Engelbert v. Sch.-W. an ihren Oheim Rorich v. Sch.-W. und dessen Frau Anna verkauften, übersandten sie die Urkunde nach Eitorf, damit sie der dortige Dinger Heinrich Storm mitbesiegele. Tatsächlich siegelte jedoch, weil - wie es ausdrücklich heißt - Storm gestorben war, dessen inzwischen als Nachfolger bestallte Dinger Engelbert v. Seelbach - AS, Kasten 32.
149 s. HAK, Haupt-U 17977.
150 Jeweils s. Anm. 78; in der Liste der Teilnehmer fehlt Storms Name.
151 Wolter v. Gebhardshain zu Attenbach war ein Sohn des Wilhelm v. G., der 1548 Schwager des Rorich v. Sch.-W. heißt ( A Bell, U 59 ).
152 StadtA Erkelenz, U 141. - Margarete war eine Tochter des Gerhard v. Loe zu Stade und der Katharina v. Gebhardshain, letztere eine Schwester des vorgenannten Wolter v. G. zu Attenbach.
153 A zu Unterbach, Nachrichten-Slg. Motzfeld. - Winand M.`s Ehefrau Magdalena war eine Tochter des Johann Pampus und der Apollonia Storm.
154 So: F.E. v. Mering, Geschichte der Burgen..., Heft 10, 1856, S. 19 ( wo sich auch letztgenannte Nachricht findet. ) - Was Mering zur Datierung: "nach 1618" veranlaßte, ist nicht bekannt.
155 Der namengebende Ort schreibt sich heute Kelters ( n. Eitorf ).
156 D, Schwarzrheindorf, U 84 ( Das Ausstellungsjahr ergibt sich aus dem Text ).
157 Wie vor, Akte 16, Bl. 6.
158 Bergisch-Jülichsche-Geschichtsblätter 7, 1930, Heft 2/3, S. 22.
159 O.R. Redlich, Jülich-bergische Kirchenpolitik..., II, 2, Bonn 1915, S. 60.
160 Bewahrer des Schlosses war damals Johann v. Sch.-W. - Ob auch hier ein "Zusammenhang" anzunehmen ist?
161 Landesbibl. Darmstadt, Hs 2706, SS 229 - 232; die ältere U muß vor dem 25. Juni 1408, dem Todestag Herzog Wilhelms, ausgestellt worden sein.
162 Dazu: H. Sussenburger, Alt-Eitorf, 1938, SS 103 ff; die dort (z.T.) mitgeteilte U beruht auf einer Abschrift von 1645, überliefert im Lagerbuch des Heimatmuseums der Stadt Blankenberg. - Die Datierung (auf: 1417 Okt. 2 ) und die Zeugenreihe können allerdings nicht zutreffen.
163 D, RKG L 46, Vorakten; hier auch die folgenden Angaben bis zum Verkauf unter Wert.
164 D, Schwarzrheindorf, Akte 16; das Blatt der jeweiligen Eintragung wird im Text zitiert.
165 Es dürfte sich um das Sattelgut zu Busch, westl. von Eitorf, handeln, das unter den freien Gütern des Amtes Blankenberg genannt wird. - D, Hs N I 6, VIII.
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